Schon wieder Hausdurchsuchung wegen “Beleidigung”: Was unterscheidet unsere Situation von NS-Diktatur und Staatsfaschismus?

Wegen “Beleidigung” finden mittlerweile in Deutschland routinemäßig Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden mit Polizeigewalt statt, die aus Sicht von Beobachtern keinen Unterschied zur NS-Zeit und den Methoden der Gestapo erkennen lassen. Egal, ob lächerliche Banalitäten wie die Bezeichnung “Du Pimmel”, “Du Vollpfosten” oder ähnliche Kleinkaliber vorliegen, stets unterzeichnen Richter die Befehle. Das neueste Beispiel einer Bundestagskandidatin steht hier. Die Güterabwägung der Verfolgung einer Beleidigung gegenüber dem Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung wird hier zugunsten des angeblich (!) Beleidigten ausgelegt und macht das Grundgesetz der Republik zur irrelevanten Leerpackung. Das kommt, wenn faschistoide Gesinnung unterschwellig Regie führt und sogar höchste Gerichtsposten mit aktiven Parteipolitikern besetzt, die dafür sorgen, dass die Exekutive nicht zu sehr durch Rechtssuchende gestört wird.

Unter Hitler führte “Defätismus” zu Hausdurchsuchungen mit Todesfolge

Leider nur die Älteren im Lande erinnern sich noch, wie sich unter Hitler die Schlinge der Repression stetig enger zog und das feige Bürgertum so lange wegblickte, wie es individuell nicht betroffen und es schließlich zu spät war. Eine im Zentrum der Verfolgung stehende Glaubensgemeinschaft hält das Andenken wach, das aber auch für die übrigen Staatsbürger zu täglich höher höherer Bedeutung wächst. “Nie wieder” wird heute mehr denn je zur Parole, wenn Übergriffe der Politik auf die Bürger wegen immer geringer werdender Lappalien die Tagesroutine sind. 

Im 3. Reich wurden auch privat geäußerte und von Spitzeln der Type Anetta Kahane & Cie mitgehörte Meinungen zunehmend gefährlich. Am Ende genügte die Feststellung, der Krieg sei verloren, zur Verurteilung zum Tod wegen “Defätismus”. Wenn heute in Deutschland Politik-geführte Staatsanwälte schon wieder “falsche Kriegsansichten” zur russischen Rolle in der Ukraine von Gerichten aburteilen lassen, dann muss auch dem Letzten klar sein, wohin die Reise geht. Und wenn Hausdurchsuchungen als Gerichtsbagatelle verabreicht werden wie Hustenpastillen vom Apotheker, dann ist Feuer unterm Dach.


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Kommentare

14 Antworten zu „Schon wieder Hausdurchsuchung wegen “Beleidigung”: Was unterscheidet unsere Situation von NS-Diktatur und Staatsfaschismus?“

  1. Rumpelstilzchen

    “Leider nur die Älteren im Lande erinnern sich noch, wie sich unter Hitler die Schlinge der Repression stetig enger zog und das feige Bürgertum so lange wegblickte, wie es individuell nicht betroffen und es schließlich zu spät war. ”

    Doch sind es gerade auch mehrheitlich diese “Älteren”, die diesen FASCHO-Polit-Verbrechern regelmäßig an die Macht verhelfen.
    Allzu intensiv kann es mit deren “Erinnerung” daher nicht sein.

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    1. Peter Backfisch

      Nein, das ist nicht so! Schauen Sie sich die verblödeteten Jugend an, Die Lifestyle-Linke, die smartie-bunten Dummköpfe, die Love-Parade Impotenten, die Fans von Fräulein Turnberg und Fräulein Neubauer. Warum will man das Wahlalter senken?

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      1. Rumpelstilzchen

        Die von ihnen vollkommen zurecht benannte – zumindest teilweise – verblödete Jugend als Teil der genannten Gruppierungen trägt ohne jeden Zweifel ebenfalls ihr Scherflein zu der real-existierenden Tragödie bei, aber nicht nur !

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      2. dateien und videoaufzeichnungen der denkverweigerer im ausland speichern…
        kameras gut versteckt vor eingan plazieren… belege sind immer gold wert.
        sonst werden sie beschlagnahmt und vernichtet… (äh verloren)…
        soll keiner sagen am tage x das war ich nicht..

      3. Sie sehen die Jugend zu einseitig: in Fulda z. B. hat bei einem Wahl – Spiel für Schüler eine Mehrheit der (deutschen) Jugendlichen die AfD angekreuzt. Es besteht noch Hoffnung, es gibt auch Jugendliche, die nicht verblödet sind und sehr wohl sehen, wie man in diesem Land ihre Zukunft zugrunde richtet.

  2. Peter Backfisch

    Hallo Herr Egler,
    super herausgearbeitet, genauso ist es. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass der Schriftsteller Ernst Jünger von derartigen Hausdurchsuchungen mehrmals betroffen war und derartige Ereignisse auch in seinen Tagebücher festgehalten hat. Dies hat dazu geführt, dass er eigene literarische Texte und einen umfangreichen Briefwechsel mit Freunden vernichten musste. Mit unserer E-Mail Kommunikation können wir das nur schwerlich tun, deshalb sind sie auch so scharf auf unsere Computer, Laptops und mobil phones. Dies ist ein Beispiel, dass vieles schlimmer ist als zu Zeiten des Gesrapo Terrors. Dies gilt im Übrigen für alle totalitäre Regimes.

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    1. Rumpelstilzchen

      “Dies ist ein Beispiel, dass vieles schlimmer ist als zu Zeiten des Gesrapo Terrors. Dies gilt im Übrigen für alle totalitäre Regimes.”

      Diese Analyse teile ich voll und ganz. Jedem der mit offenen Augen und Ohren durchs Leben spaziert, kann dies nicht verborgen geblieben sein.

      Aber wieviele sind das, die mit offenen Augen und Ohren durchs Leben spazieren ?
      Wenn man sich – auch die aktuellen – Wahlergebnisse anschaut, kann es vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der akuellen Entwicklungen einem nur noch kotzübel werden.

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    2. also alle die in totali-dummland beruflich das maul zerreisen

  3. Ralf.Michael

    Das angereicherte Gemisch ist hochexplosiv und es reicht mittlerweile der kleinste Funke !Und man wird in Kürze einen klitzekleinen Fehler machen. Dann tanzen Die uns nicht mehr auf der Nase herum

  4. Bastian Mecklenbeck

    Herr Egeler zählt zu den wichtigsten Kommentatoren der politischen Situation. Danke auch für diesen Artikel!

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  5. Schon wieder Hausdurchsuchung wegen “Beleidigung”: Was unterscheidet unsere Situation von NS-Diktatur und Staatsfaschismus?

    Kann ich euch sagen in gegen Satz zu NS-Diktatur, die sich in einem völkerrechtlichen Staat abspielten, ist das heute in einer seid 1949 errichteten Besatzung-Selbstverwaltung genannt BRD.

  6. Die Existenzzerstörung über den Geldbeutel ist auch sehr beliebt bei der politisierten Justiz.

    Auch gibt es Hausdurchsuchungen bei Zeugen !
    § 103 Durchsuchung bei anderen Personen

    (1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

    1. Rumpelstilzchen

      Es geht hier im Artikel nicht um die formale Rechtsgrundlage für diese Tyrannei, sondern um die Grundrechte der Bürger und die Verhältnismäßigkeit, die in einem Rechtsstaat eine gewichtige Rolle bei jeder Art staatlichen Handelns spielt.

      Aber sowohl Grundrechte als auch die Rechtsstaatlichkeit stehen in dieser linksfaschistischen Diktatur bekanntlich nur noch auf einem Fetzen Papier.

  7. Hans Wurst

    Ganz besonders apart an dem Fall: die sich durch die Attributierung “faschistisch” beleidigt gefühlte Staatsanwältin, die durch diese komplett rechtsbeugende Hausdurchsuchung gleich mal die Korrektheit der Zuschreibung dokumentiert.

    So ähnlich wie der Richter, der wegen “#Dreckstaat” eine Geldstrafe verhängte und dadurch den #Dreckstaat vollumfänglich belegte.

    Mit solchen Gestalten hat das Land ja reichlich Erfahrung.