Rheinland-Pfalz: Fragwürdige Altersfeststellungspraxis bei jungen Flüchtlingen

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In Rheinland-Pfalz leben rund 3.000 unbegleitete, minderjährige Asylbewerber in Obhut der örtlichen Jugendämter. Der personelle wie auch finanzielle Aufwand für ihre Betreuung und Unterbringung ist enorm. So wurden allein im Jahr 2017 etwa 200 Mio. Euro im Landeshaushalt dafür bereitgestellt. Dies entspricht einem monatlichen Aufwand von über 5.000 Euro pro Person. Nicht selten bestehen allerdings Zweifel daran, ob die jungen Zuwanderer tatsächlich minderjährig sind, wie auch der Fall des Mörders der 15-jährigen Mia aus Kandel, Abdul D., bestätigt hat. Auf Antrag der AfD-Fraktion beschäftigte sich am Freitag der zuständige Ausschuss im Landtag erneut mit dieser Problematik.

Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Frisch, übt an der Praxis scharfe Kritik:

Die Jugendämter sind verpflichtet, das Alter von Asylbewerbern, welche vorgeben, minderjährig zu sein, bei der Inobhutnahme zu überprüfen. In Zweifelsfällen muss eine medizinische Altersfeststellung erfolgen – so verlangt es zumindest das Gesetz, für dessen Umsetzung die Landesregierung kürzlich Handlungsempfehlungen für die Jugendämter herausgegeben hat.

Michael Frisch weiter: „Die Rechtslage ist eindeutig. Trotzdem halten sich einzelne Jugendämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben und geben das auch ganz offiziell zu. Das Schwerpunkt-Jugendamt Trier, das für insgesamt 14 rheinland-pfälzische Jugendämter das Clearingverfahren durchführt, bestreitet sogar grundsätzlich die Existenz von Zweifelsfällen bei allen zunächst als minderjährig eingestuften Asylbewerbern.

Der Abgeordnete erläutert: „Wenn rheinland-pfälzische Jugendämter eine derart willkürliche Auslegung elementarer Rechtsbegriffe praktizieren, müsste das Familienministerium seine Aufsichtspflicht wahrnehmen und intervenieren. Stattdessen beschränkte sich Ministerin Spiegel (Grüne) auch heute im Ausschuss wiederum auf Lippenbekenntnisse und die Behauptung, es laufe alles gesetzeskonform ab.

Wir werden als AfD-Fraktion genau beobachten, ob die Ministerin hier ihrer Verantwortung nachkommt – und wie sich die Praxis in den Jugendämtern in den kommenden Monaten darstellen wird. Die Bürger unseres Landes haben ein Recht darauf, dass bestehende Gesetze auch konsequent eingehalten werden.


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