Putins ständige Atomdrohungen – darf der Westen den Erstschlag führen?

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Wladimir Putin droht dem Westen immer wieder mit dem Einsatz von Atomwaffen. Mal verklausuliert, mal ganz offen, wie beispielsweise bei seiner Rede zum Wahlsieg im März 2024. Doch wie lange will man sich das eigentlich noch gefallen lassen? Darf der Westen im Ernstfall zuerst zuschlagen – auch mit Atomwaffen?

Die Frage klingt drastisch, aber sie ist angesichts der Eskalationsspirale längst mehr als hypothetisch. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf das, was juristisch und strategisch überhaupt möglich ist – und was nicht.

Präventiv oder präemptiv – was ist erlaubt?

Zunächst muss man zwei zentrale Begriffe unterscheiden, die oft durcheinandergeworfen werden:

Präventivschlag

Ein Präventivschlag zielt darauf ab, einen potenziellen Gegner vorsorglich anzugreifen – aus Angst, er könnte in Zukunft gefährlich werden.

👉 Beispiel: Russland bedroht regelmäßig den Westen, also greifen die USA „vorsorglich“ an.

➡ Völkerrechtlich verboten. Solche Angriffe gelten als Angriffskrieg und wären kaum zu rechtfertigen.

Präemptivschlag

Ein Präemptivschlag erfolgt, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht – z. B. wenn ein nuklearer Erstschlag Russlands durch Geheimdienste bestätigt wurde oder Raketen in Startposition gebracht werden.

👉 Dann darf ein Staat sich verteidigen, bevor die gegnerische Rakete überhaupt startet.

➡ Nach Artikel 51 der UN-Charta zulässig, wenn Selbstverteidigung klar begründet ist.

Was sagen die westlichen Nukleardoktrinen?🇺🇸 

USA: Ersteinsatz möglich

Die Vereinigten Staaten behalten sich den nuklearen Ersteinsatz ausdrücklich vor – auch als Abschreckung gegen biologische, chemische oder massive konventionelle Angriffe.

Ein nuklearer Erstschlag gegen Russland wäre nur als präemptiver Schlag denkbar – also wenn ein russischer Angriff nachweislich unmittelbar bevorsteht.🇬🇧 

Großbritannien: Strategie der Zweideutigkeit

London setzt auf strategische Unklarheit und erklärt offen, dass man sich alle Optionen offenhält. Auch hier: Kein kategorischer Ausschluss des Ersteinsatzes.🇫🇷 

Frankreich: „Vita­le Interessen“

Paris macht deutlich: Wer Frankreichs vitale Interessen bedroht, muss mit allem rechnen. Die Schwelle zum Einsatz ist nicht exakt definiert – auch hier wird nukleare Abschreckung sehr ernst genommen.

Deutschland: Teil der nuklearen Teilhabe

Deutschland besitzt keine eigenen Atomwaffen, beteiligt sich aber im Rahmen der NATO an der nuklearen Abschreckung (z. B. durch Lagerung von US-Bomben in Büchel). Die NATO selbst schließt einen Ersteinsatz nicht aus, betont aber, dass Atomwaffen nur im äußersten Notfall eingesetzt würden.

Also: Dürfen wir zuerst schießen, wenn Putin droht?

Nein – nicht allein wegen der Drohungen.

Putins Atomrhetorik ist gefährlich, aber sie reicht völkerrechtlich nicht aus, um einen westlichen Erstschlag zu rechtfertigen. Ein präventiver Atomangriff durch NATO-Staaten wäre illegal und politisch kaum zu verantworten.

Ja – wenn ein russischer Angriff unmittelbar bevorsteht.

Ein präemptiver Schlag – also zur Selbstverteidigung bei konkreter Bedrohung – ist erlaubt und in westlichen Doktrinen durchaus vorgesehen. Die USA, Großbritannien und Frankreich haben sich diese Option explizit offengehalten.


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