Die Schweizer Polizei darf die Hautfarbe bei Fahndungen nicht mehr angeben – ein Beschluss des Bundesamts für Polizei (Fedpol), ausgelöst durch eine Beschwerde, wie Blick berichtet . Der Grund: Hautfarbe sei „nicht eindeutig definierbar“ und international unüblich. Doch während Bern beschwichtigt, brodelt es in Polizeikreisen: Ermittler fühlen sich eingeschränkt. Weniger als ein Prozent der Einträge im Fahndungssystem Ripol nutzten das Merkmal bisher – warum also dieser drastische Schritt?
Kritiker wittern einen Kniefall vor dem Vorwurf des „Racial Profiling“. Schon 2017 warnte eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte vor Personenbeschreibungen, die sich auf Hautfarbe stützen. Der Fall Mohamed Wa Baile, der 2015 am Zürcher Hauptbahnhof kontrolliert wurde, führte sogar zu einer Rüge des Europäischen Gerichtshofs. Doch statt präzise Kriterien zu entwickeln, wird ein potenziell hilfreiches Merkmal komplett gestrichen. Ist das der richtige Weg, um Diskriminierung zu bekämpfen, oder wird hier die Polizeiarbeit unnötig erschwert? Die Antwort bleibt der Bund schuldig, während die Kantone schweigen. Ein weiterer Beweis für politisch korrekte Symbolpolitik, die mehr Fragen als Lösungen schafft.



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