In einer Allgemeinverfügung der baden-württembergischen Stadt Ostfildern droht Oberbürgermeister Christof Bolay wörtlich bei „Verstößen“ gegen das „Versammlungsverbot“ mit Waffengewalt:
Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.
Anlass sind laut der Begründung zwei „Versammlungen“ bei denen die Teilnehmer nicht etwa Geschäfte geplündert, Pflastersteine und Brandsätze geworfen oder Polizisten angegriffen haben, sondern lediglich gegen die „Maskenpflicht“ verstießen.
Hier dazu zwei Auszüge der ungewöhnlich langen Allgemeinverfügung:
An allen Montagen seit Jahresbeginn fanden in Ostfildern in den Stadtteilen Scharnhauser Park und Parksiedlung versammlungsrechtlich nicht angemeldete „Montagsspaziergänge“ statt. Am 3. Januar 2022 nahmen etwa 20 Personen daran teil, am 10. Januar 2022 ungefähr 30 und am 17. Januar 2022 rund 100 Personen. Mund-Nase-Bedeckungen wurden von den Teilnehmern ganz überwiegend nicht getragen.
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Am 24. Januar 2022 versammelten sich ungefähr 140 Personen auf dem Stadthausplatz zum „Montagsspaziergang“. Durch die Versammlungsbehörde wurde den Teilnehmern mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt, dass es sich um eine Versammlung im Sinne von § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes handelt und sich der Versammlungsleiter mit der Versammlungsbehörde und der Polizei vor Ort in Verbindung zu setzen habe. Nachdem dies nicht erfolgte, wurden, ebenfalls per Lautsprecher, die versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Auflagen erteilt, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten und behördliche Anweisungen zu befolgen. Die versammelten Personen „spazierten“ auf der bereits in den Wochen zuvor benutzten Route im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung. Sie trugen – trotz zuvor ergangener Auflagen – fast ausnahmslos keine Mund-Nase-Bedeckungen und hielten durchgehend den Mindestabstand, insbesondere in engen Streckenabschnitten, nicht ein.
Ist es wieder soweit? Schießbefehl auf friedliche Bürger?
Quelle: www.ostfildern.de/Politik+_+Verwaltung/Bekanntmachungen/Allgemeinverfügung.html

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