Wer die österreichische Hymne nicht mitsingt, bekommt auch keinen rot-weiß-roten Pass – das hat jetzt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entschieden. Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ wurde einem 24-jährigen Ukrainer, der bei der feierlichen Verleihung der Staatsbürgerschaft aus religiösen Gründen stumm blieb, die Einbürgerung endgültig verweigert.
Der Mann, ein Zeuge Jehovas, berief sich auf seine Glaubensüberzeugung und lehnte das Singen der Hymne ab, weil diese Nationalstolz ausdrücke – was aus seiner Sicht einer Form von Götzendienst gleichkomme. Der Senat des Gerichts sah darin jedoch mangelnde Identifikation mit der Republik und schloss sogar eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht aus.
FPÖ-Sicherheitssprecher Martin Antauer bringt es auf den Punkt: „Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramschartikel.“ Ohne klare Bekenntnisse zur Republik – und zur Hymne – bleibt der Pass ein Wunschtraum.

