Von Anfang Januar bis Ende April 2024 sind laut Bundesregierung 591 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 13.165 Flüchtlingsschutz und 29.522 subsidiären Schutz erhielten.
Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 6.847 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/12228) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11493) weiter hervorgeht. (hib)
Die Gesamtschutzquote in den ersten vier Monaten 2023 betrug 46,6 Prozent, hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Im Jahr 2023 war die Gesamtschutzquote 51,7 Prozent, wobei die Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan und der Irak waren.



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