Deutschland wählt, und so Gott will, seinen Untergang oder die Erneuerung. Sollte es wider Erwarten für die Kartellparteien nicht reichen und ohne AfD eine stabile Mehrheit nicht möglich sein, dann hat der Bundespräsident jede Menge Möglichkeiten, das Procedere in die Länge zu ziehen. Lediglich der Bundestag muss 30 Tage nach Vorliegen des Wahlergebnisses zusammenkommen und sich konstituieren. Alles andere ist relativ seicht geregelt. Schafft es eine Minderheitskoalition nicht, ihren Kanzlerkandidaten durchzubringen, kann nach dreimaligem Scheitern der Bundespräsident Neuwahlen verkünden – muss er aber nicht. Noch ist vieles offen wer immer noch nicht weiß, wem er seine Stimme geben soll, für den haben wir mit obigem Bild noch einen kleinen Denkanstoß. Kurz nach 18 Uhr geht es an dieser Stelle weiter.



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