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Neue E-Scooter-Verordnung wird zur Stolperfalle für Sehbehinderte

Das Bundesministerium für Verkehr hat am 26. Juni 2025 einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vorgelegt. Doch anstatt für Ordnung zu sorgen, droht eine Verschärfung der Gefahrenlage – vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) schlägt Alarm: Die geplanten Regelungen sind ein Rückschritt für die Sicherheit auf deutschen Gehwegen.

Was sich liest wie ein Fortschritt, ist in Wahrheit ein Freifahrtschein für das anhaltende E-Scooter-Chaos. Stationslos abgestellte Roller blockieren weiterhin Gehwege, Leitsysteme und Hauseingänge. Besonders dramatisch: Immer mehr blinde Menschen trauen sich aus Angst vor Stürzen nicht mehr allein auf die Straße.

Der DBSV fordert verbindliche Abstellflächen für Leihfahrzeuge, ein Verbot für das Parken auf Blindenleitsystemen und die Beibehaltung der Überholabstände für Kraftfahrzeuge gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen. Außerdem sollen Verleiher endlich in die Pflicht genommen werden: Wer einen Roller anbietet, soll im Schadensfall auch haften. Der bislang angestrebte Bußgeldrahmen ist lächerlich niedrig – gerade einmal 35 Euro bei Gefährdung anderer.

Statt Sicherheit für alle wird hier eine Verkehrspolitik auf Kosten der Schwächsten betrieben. Die geplante Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern im Straßenverkehr verkennt die Realität: Die meisten Rollerfahrer sind Gelegenheitsnutzer, schlecht ausgebildet und häufig rücksichtslos unterwegs.

Wenn diese Verordnung durchkommt, ist der nächste Sturz nur eine Frage der Zeit.