Die Bundesregierung will Artikel 3 des Grundgesetzes erweitern – um den Zusatz „sexuelle Identität“. Was harmlos klingt, hat es in sich: Der Begriff ist juristisch unklar, ideologisch aufgeladen und bedroht die hart erkämpften Rechte von Frauen, Mädchen sowie homo- und bisexuellen Menschen.
Die Initiative grundgesetz-schuetzen.de warnt eindringlich: Das Grundgesetz schützt bislang auf biologischer Grundlage – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Wird nun ein undefinierter Identitätsbegriff hinzugefügt, steht er rechtlich auf einer Stufe mit dem Geschlecht. Damit öffnet sich ein gefährlicher Spielraum für willkürliche Deutungen und ideologische Einflussnahme.
Bereits heute zeigt sich, wohin diese Reise führt: Männer, die sich als Frauen „identifizieren“, erhalten Zutritt zu Frauenhäusern, Gefängnissen und Sportwettbewerben. Sprache, Statistik und Rechtslage werden auf den Kopf gestellt – Täter werden als „Frauen“ bezeichnet, und Kritik daran droht kriminalisiert zu werden.
Auch Vertreter aus Justiz und Wissenschaft schlagen Alarm.
Prof. Dr. Arnd Diringer, Rechtsexperte, warnt vor einem „gefährlichen Terrain“, das keine klare Abgrenzung ermögliche. UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem spricht von einer „Verwirrung der Begriffe“, die den Schutz von Frauen untergräbt. Und Rechtsanwalt Dr. Jonas Jacob erinnert daran, dass der Verfassungsgeber mit Artikel 3 gezielt biologische Frauen schützen wollte – nicht beliebige Identitäten.
Selbst Organisationen aus der Lesben- und Schwulenszene, darunter das Lesbische Aktionszentrum LAZ reloaded e.V., das Netzwerk Frauenrechte e.V. und Just Gay Germany, lehnen die geplante Änderung ab. Ihre Begründung: Unter dem Deckmantel „queerer Inklusion“ drohe eine Verwässerung geschlechtsbasierter Rechte – und sogar eine Normalisierung fragwürdiger sexueller Praktiken.
Das Grundgesetz braucht Klarheit, keine ideologischen Modebegriffe. Wer jeden inneren Zustand zur „Identität“ erklärt, schwächt den Rechtsstaat und gefährdet die Grundlagen unserer Demokratie.
👉 Deshalb: Nein zur Aufnahme von „sexueller Identität“ in das Grundgesetz!
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Nur klare Begriffe sichern klare Rechte.

Eine Antwort zu „Nein zur „sexuellen Identität“ im Grundgesetz – eine gefährliche Verwässerung der Frauen- und Freiheitsrechte“
Es gibt keine „Frauenrechte“. Was soll das jenseits feministischer Ideologie sein? Männer und Frauen sind gleichberechtigt, exklusive Rechte für ein Geschlecht sind folglich verfassungswidrig.