Immer mehr Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen und horrende Strafen wegen Äußerungen in „sozialen Netzwerken“, die als Hassposting eingestuft werden, sorgen in letzter Zeit für Schlagzeilen ganz offensichtlich mit dem Ziel, Kritiker der aktuellen Politik zum Schweigen zu bringen. Dabei gibt es nicht einmal eine einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“, wie das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13853) einräumen musste.
Mit ein paar Kunstgriffen versucht man sich herauszureden. Zwar sei der Begriff „Hassbotschaft“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht einheitlich definiert, aber unter einem „Hassposting“ sei ein Beitrag zu verstehen, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht werde. Und so soll dann ein Schuh daraus werden, wie die Bundesregierung erklärt:
Politisch motivierten Hasspostings werden den Angaben zufolge solche Straftaten zugerechnet, „die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden“. Diese Definition sei bundesweit einheitlich, führt die Bundesregierung weiter aus.
Für den juristischen Laien ist damit gar nichts geklärt, außer dass es wohl ratsam sein könnte, im Zweifelsfall den Mund zu halten, was wohl auch das Ziel dieser „Aufklärung“ zu sein scheint.



Kommentare
7 Antworten zu „Nancy-Ministerium muss fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“ zugeben“