Nancy-Ministerium muss fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“ zugeben

Immer mehr Strafanzeigen, Hausdurchsuchungen und horrende Strafen wegen Äußerungen in „sozialen Netzwerken“, die als Hassposting eingestuft werden, sorgen in letzter Zeit für Schlagzeilen ganz offensichtlich mit dem Ziel, Kritiker der aktuellen Politik zum Schweigen zu bringen. Dabei gibt es nicht einmal eine einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“, wie das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13853) einräumen musste.

Mit ein paar Kunstgriffen versucht man sich herauszureden. Zwar sei der Begriff „Hassbotschaft“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht einheitlich definiert, aber unter einem „Hassposting“ sei ein Beitrag zu verstehen, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht werde. Und so soll dann ein Schuh daraus werden, wie die Bundesregierung erklärt:

Politisch motivierten Hasspostings werden den Angaben zufolge solche Straftaten zugerechnet, „die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden“. Diese Definition sei bundesweit einheitlich, führt die Bundesregierung weiter aus.

Für den juristischen Laien ist damit gar nichts geklärt, außer dass es wohl ratsam sein könnte, im Zweifelsfall den Mund zu halten, was wohl auch das Ziel dieser „Aufklärung“ zu sein scheint.





Kommentare

7 Antworten zu „Nancy-Ministerium muss fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Hassbotschaft“ zugeben“

  1. Hoffnungsschimmer

    Ich freue mich auf den Tag der Befreiung!
    Wenn wir wieder frei atmen können, sagen können, was uns auf der Seele brennt und die Normalität zurückkommt!
    Darauf freue ich mich!
    Und die Freiheit WIRD zurück kommen – denn noch nie hat ein repressiver Staat überlebt!
    Und wenn es das letzte ist, was ich erlebe – aber – ich erlebe es!

  2. Ralf.Michael

    Diese Frau weiss noch nicht, was Ihr alles Blühen könnte und Blühen wird. ! Gesetze werden wieder rechtskräftig, immer und immer wieder !

  3. Rumpelstilzchen

    Die können sich alle ihre „Hassbotschaften“ sonst wo hinstecken !

    HASS ist eine EMOTION. Emotionen – gleich ob nachvollziehbar oder nicht, begründet oder nicht – sind nicht strafbar und gehen den Staat einen feuchten Kehricht an, ganz unabhängig davon, ob sie ihm resp. seinen dummdreisten Lakaien passen oder nicht.

    Jeder hat das unverbrüchliche und nicht verhandelbare RECHT, jeden x-beliebigen korrupten und/oder brunzdummen Polit-Clown ZUM TEUFEL ZU WÜNSCHEN oder selbigen nach allen Regeln der Kunst zu verhöhnen !!!

    Wir brauchen eine sofortige ENTFAESERUNG !

    Diesen linksextremistisch-globalistischen Jakobinern und Antifreiheits-TERRORISTEN muss endlich der Stecker gezogen werden.

    Es ist ja schon ein Skandal bzw. eine bodenlose Unverschämtheit für sich, dass es einen Straftatbestand „Beleidigung“ gibt.

    Dieser Tatbestand wird erfüllt durch eine „ehrenrührige“ Behauptung in Bezug auf eine Person. Wer also BESTIMMT (?), W A S „ehrenrührig“ ist ?

    Staatsanwälte und Richter ! Mithin überwiegend LINKSGRÜN-ideologisiertes, mithin nicht selten rückgrat-und charakterloses sowie speichelleckendes Staatspersonal. Was hat das mit MeinungsFREIHEIT zu tun ?

    Man könnte auch gleich die ANTIFA bestimmen lassen, was eine Beleidigung oder eine Hassbotschaft ist, das käme auf dasselbe heraus.
    Im übrigen darf es keine Strafgesetze geben, bei denen der Bürger NICHT IM VORAUS KLAR UND UNMISSVERSTÄNDLICH ERKENNEN KANN, WAS GENAU STRAFBAR IST UND WAS NICHT !!!!
    Alles andere verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip und ist aufgrund dessen verfassungswidrig.

    Das muss aufhören. Dieses ganze „Meinungsverbrechensgerümpelgelaber“ gehört samt seiner ERFINDER restlos entsorgt, nicht zuletzt auch deshalb, weil hier ständig in grober Weise mit ZWEIERLEI MASS gemessen wird.

    Niemand hat diese abartigen Politverbrecher dazu gezwungen, Politverbrecher zu werden. Wenn sie VOLKES BEWERTUNG mimosenhaft nicht ertragen können, dann sollen sie sich all diese dämlichen und demokratiefeindlichen Multidilettanten gefälligst einen anderen Job suchen, COMPRENDE ???!!!

    Und all den Staatsanwälten und Richtern, die unbescholtene Bürger für geharnischte und teils auch deftige Kritik – trotzdem aber von Art. 5 GG gedeckt – meinen RECHTSVERLETZEND und ÜBERGRIFFIG kriminalisieren zu müssen, gehören ENTLASSEN und ihre „Staatsexamen“ gehören ihnen entzogen , wegen offenkundiger UNGEEIGNETHEIT für den JOB und die damit verbundene AUFGABE, die u.a. in Art. 5 GG UNMISSVERSTÄNDLICH BESCHRIEBEN und BESTIMMT ist !
    Im übrigen sind all diese GESTALTEN selbst ein Fall für den Staatsanwalt und Strafrichter, nämlich wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung.

    WIR WERDEN NIEMALS SCHWEIGEN !

    1. dateien im ausland speichern-… soll keiner mal sagen können das war ich nicht… am tage der neuen demokratie…

      1. treffen auch wir uns rosenmontag in der moschee zum faschingstreiben… weiber alkohol und kiffen… platz gibt es genügend und trocken ist es auch… „Allahu Akbar“ statt „Stille Nacht“ Islamistische Demonstranten stören Besinnlichkeit auf Weihnachtsmarkt
        Es ist der zweite Advent. Die Luft ist erfüllt von Zimtduft und dem Klang von “O Tannenbaum”. Familien schlendern über den festlich erleuchteten Weihnachtsmarkt in Stuttgart, Kinderaugen leuchten beim Anblick der geschmückten Tannenbäume. Doch plötzlich durchbrechen fremde Rufe die besinnliche Atmosphäre: “Allahu Akbar” schallt es durch die Gassen.
        Am vergangenen Sonntag versammelten sich tausende Syrer in der Stuttgarter Innenstadt, um das Ende des Regimes von Baschar al-Assad zu feiern. Unter die Menschen, die feierten, mischten sich jedoch auch Gruppen, die islamistische Parolen skandierten. Videos in sozialen Medien zeigen bärtige, dunkel gekleidete Männer, die “Allahu Akbar” schreien – ein Ausruf, der leider hierzulande schon berüchtigt ist, weil er allzu oft als Aufruf bei und zu Gewalt genutzt wird.

  4. Hass und Hetze, Deligitimierung des Staates, § 188 „Majestätsbeleidigung, Überwachung und Zensur, repressive Polizei bei friedlichen Demos, eine weisungsgebundene Jurisprudenz .. staatlich finanzierte Antifa, Correctiv et al. , Verbote von alternitiven Medien, ideologisch inszenierte Wohnungsüberfälle, offene Verfolgung „Andersdenkender“, dieser Weg wird fortgesetzt in der völligen Ausgrenzung der AfD.
    Es ist ein widerlicher Weg, der mit Frau Faeser einen gewichtigen Auslöser hat. Gegen alle bestehenden Rechte, gegen das Abwehrrecht des Bürgers hinweg! Das mutet nicht nur totalitär an – es ist in Summa totalitär.

    1. Rumpelstilzchen

      Der „Auslöser“ war seinerzeit das lächerliche Maasmännchen…ebenfalls dem Sozialistenclub angehörend.

      Rote Sozialisten, braune Sozialisten…alles dieselbe Mischpoke.

Weitere Beiträge