Nachdem der Spiegel Auszüge aus privaten Chatverläufen und abgehörten Telefonaten zwischen Hans-Georg Maaßen und Markus Krall veröffentlicht hat, hat das Landeskriminalamt (LKA) Hessen umgehend Ermittlungen aufgenommen. Das LKA hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht erstattet. Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass die Informationen aus dem LKA Hessen unberechtigt weitergegeben wurden. Das LKA Hessen bleibt federführend bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Reichsbürger-Putsch“. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob auch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz zu den Verdächtigen gehören.
Fragen zur Weitergabe der Kommunikation zwischen Krall und Maaßen
Das hessische Landeskriminalamt interessiert sich dafür, wie der Spiegel überhaupt an die private Kommunikation zwischen Markus Krall und Hans-Georg Maaßen gelangt ist. Es wird vermutet, dass diese Daten im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung und Abhörmaßnahmen gegen Markus Krall gesammelt wurden. Markus Krall wird jedoch nicht als Beschuldigter, sondern lediglich als Zeuge in den Ermittlungen zum „Reichsbürgerputsch“ geführt. Die Hausdurchsuchung bei Markus Krall war anscheinend nicht ergiebig. Die Weitergabe der persönlichen Informationen, die nicht Gegenstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind, wird von Hans-Georg Maaßen als Skandal betrachtet.
Der Kreis der Tatverdächtigen und das Verhalten des Spiegels
Der Kreis der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der Weitergabe der Informationen wird möglicherweise kleiner sein, da nicht jeder Sachbearbeiter Kontakt zu den Medien hat und nur wenige Personen ein Interesse daran haben könnten, solche Informationen weiterzugeben. Es wird vermutet, dass der oder die Täter auf einer höheren oder hohen Hierarchiestufe zu suchen sind. Hans-Georg Maaßen wirft dem Spiegel vor, wie ein Informationshehler gehandelt zu haben, indem er rechtswidrig erlangte und weitergegebene Informationen genutzt hat.
Illegale Maßnahmen und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Markus Krall ist der Ansicht, dass einige der Maßnahmen des hessischen LKA illegal waren, einschließlich des Abhörens eines Anwaltsgesprächs und der Weitergabe seiner privaten Daten an die Presse. Er ist enttäuscht von der Reaktion der Staatsanwaltschaft auf seine Strafanzeigen, die abgelehnt und wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten eingestellt wurden. Krall sieht hier einen massiven Verstoß gegen Grundrechte und zweifelt an der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.
Quellen: X (Twitter) / Epoch Times



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