EU-Vertragsmappe vor einer geschützten Schweizer Abstimmungsurne in Bern
Symbolbild

Lug und Betrug um EU-Vertrag: Bundesbern will das Ständemehr umgehen

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Der geplante EU-Unterwerfungsvertrag würde die Schweizer Souveränität tiefgreifend beschneiden. Trotzdem wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit dem Volk offenbar das volle Mitspracherecht verweigern: Statt eines obligatorischen Referendums mit Volks- und Ständemehr soll eine einfache Volksmehrheit genügen. SVP-Ständerat Pirmin Schwander spricht zu Recht von Lug und Betrug.

Über Jahrzehnte galt in der Schweiz eine klare Praxis: Besonders wichtige Staatsverträge werden Volk und Ständen vorgelegt. Das Freihandelsabkommen mit der damaligen Europäischen Gemeinschaft kam 1972 vors obligatorische Referendum, der EWR-Vertrag 1992 ebenfalls. Erst ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahr 2024 behauptete plötzlich, die Rechtslage sei unsicher. In Auftrag gegeben hatte es Justizminister Beat Jans.

Der Verdacht liegt auf der Hand: Die Rechtslage wird nicht neutral geklärt, sondern politisch passend gebogen. Denn beim Ständemehr müssten nicht nur die Stimmbürger insgesamt zustimmen, sondern auch die Mehrheit der Kantone. Genau diese zusätzliche Hürde möchte die EU-Fraktion in Bern offenbar vermeiden.

Dabei ist der Vertrag alles andere als ein gewöhnliches Abkommen. Die Schweiz müsste künftig EU-Recht dynamisch übernehmen, sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterwerfen und bei Widerstand mit Ausgleichsmaßnahmen oder Sanktionen aus Brüssel rechnen. Ein solcher Systemwechsel gehört zwingend vor Volk und Stände.

Besonders brisant ist ein früheres Versprechen von Simonetta Sommaruga. Die damalige Justizministerin erklärte 2012 öffentlich, ein Rahmenabkommen mit der EU werde Volk und Ständen vorgelegt. Das sei „absolut klar“ und entspreche der jahrzehntelangen Praxis. Heute vertritt das Bundesamt für Justiz das Gegenteil.

Opposition24 hat bereits dokumentiert, wie der Schweizer Bundesrat das obligatorische Referendum über die EU-Verträge verhindern will. Schwanders Vorwurf trifft deshalb ins Schwarze: Hier geht es nicht um eine akademische Auslegung der Verfassung, sondern um den Versuch, die Kantone auszuschalten und den Widerstand gegen die Anbindung an Brüssel zu schwächen.

Wer die Schweiz automatisch an fremdes Recht und fremde Richter bindet, darf sich nicht vor der stärksten demokratischen Legitimation drücken. Über diesen Vertrag müssen Volk und Stände entscheiden. Alles andere wäre ein Angriff auf die direkte Demokratie.

Quelle: Editorial „Lug und Betrug um EU-Vertrag“ von SVP-Ständerat Pirmin Schwander.