Liveübertragung der Schande von Thüringen

Um die AfD zu verhindern, ist Union und BSW jedes Mittel recht. Die CDU plant vor der Wahl des Landtagspräsidenten über einen gemeinsamen Antrag mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht abzustimmen, der es ihr ermöglichen würde, im ersten Wahlgang einen Kandidaten vorzuschlagen; die AfD hält dies für unrechtmäßig. Die Geschäftsordnung sieht ausdrücklich vor, dass die stärkste Partei, also die AfD, den Landtagspräsidenten stellt.


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Was für eine Schande. Schon die letzte Wahl hat gezeigt, Deutschland ist keine Demokratie mehr. Hatte Ramelow nicht damals baldige Neuwahlen versprochen? Bis zuletzt klebte er an seinem Stuhl. Jetzt ist neben der umbenannten SED mit dem BSW gleich die zweite rote Verbrecherbande ins Parlament eingezogen.

Nach weiteren Unterbrechungen stand fest, dass der Landtag ist nicht konstituiert und nicht arbeitsfähig ist und nun das Landesverfassungsgericht entscheiden muss.


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Kommentare

9 Antworten zu „Liveübertragung der Schande von Thüringen“

  1. OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch

    Die Einwürfe der üblichen Verdächtigen ignorieren, dass die von ihnen behaupteten Regeln bzw. Regelverstöße nur Sinn haben im Bezugsrahmen eines konstituierten Landtags. Da dieser aber erst zu konstituieren ist, sind die Einwürfe alogisch und gar nicht verständlich. Also reine Sabotageakte gegen demokratische Gepflogenheiten! Haben die Herrschaften denn gar keine Angst, dereinst dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden?

    1. Konrad Kugler

      Ich nenne diese Art von Agieren faschistisch, aber marxistisch trifft das ebenso.

    2. Rumpelstilzchen

      Logisches Denken ist diesem Abschaum nicht gegeben…

  2. Ralf.Michael

    VERFASSUNGSBRUCH ! Schon der Versuch ist Strafbar !!

  3. OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch

    Sie hebeln gerade die Verfassung aus. Oder wie? Es gilt Art. 20 Absatz 4, Bundesgesetz steht über Landesrecht.

    1. Rumpelstilzchen

      Solange 70 Prozent der Wähler diesem Abschaum ihre Stimme geben, dürfte für Art. 20 IV GG kein Raum sein…

      Wie gewählt, so geliefert.

  4. OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch

    Die von dieser erwähnten vorherigen Landtagspräsidentin kompetenzüberschreitend gesetzte Geschäftsordnung beinhaltet offenbar bereits diesen Regelbruch, der hier zur Verwirrung führt. Die Kartellabgeordneten meinen nun fälschlich, sie könnten auf dieser fragilen Grundlage und aufgrund ihrer Mehrheit durchsetzen was sie wollen. Aber Abgeordneten-Mehrheiten stehen nicht höher als das einst vom Volk demokratisch gesetzte und bisher unproblematisch geachtete Recht. Auch wenn sie selbst das anders sehen möchten.

    1. Rumpelstilzchen

      Die Frage ist, ob die Verfassungsrichter sich an Recht und Gesetz halten, oder politischen Etwägungen RECHTSWIDRIG und VERFASSUNGSFEINDLICH den Vorrang geben werden…

    2. Rumpelstilzchen

      Das Parlament hat jederzeit die Möglichkeit, seine Geschäftsordnung zu ändern. Die Frage ist, ob diese OLLE und das bisherige Parlament dazu NOCH befugt waren ?

      Hat die das etwa im Alleingang geändert, oder gab es dazu noch eine Entscheidung des alten Parlaments ? Das ist mir immer noch nicht ganz klar…

      Das neue Parlament kann erst nach rechtskonformer Konstitution entscheiden, das vorhergehende Parlament hatte m.E. seine Entscheidungskompetenz bereits verloren….

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