Künftige Bundesregierung will Einschränkungen auch ohne “epidemische Notlage” gesetzlich verankern

Wer sich von der Beteiligung der FDP oder den Grünen einen Kurswechsel in der Politik versprochen hat, dürfte spätestens jetzt dieser naiven Illusion beraubt werden. SPD, Grüne und die FDP haben einen Gesetzentwurf (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. 

Da die “Notlage” im November endet, müsse angeblich gehandelt werden, damit die Einschränkungen fortgesetzt werden können. Es gilt nämlich, Millionen Impfdosen, die sonst ablaufen und auf Halde produzierte Masken, Schnell- und PCR-Tests an die interessierte Kundschaft zu bringen. Und je mehr Druck aufgebaut wird, umso eher ist die Pharmalobby zufrieden. 

Das alles lässt sich in dem Dokument der Schande unter Punkt B nachlesen:

Die bisherige Regelung des § 28a Absatz 7 IfSG, die den Ländern ermöglichte, sämtliche Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 IfSG bei einer konkre- ten Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 in dem jeweiligen Land nach einer Feststellung des jeweiligen Landesparlaments vorzu- sehen, wird ersetzt. In § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG wird stattdessen ein neuer bun- desweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann. Er ist auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können. Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet.

Die bisherige Regelung des § 28a Absatz 7 IfSG, die den Ländern ermöglichte, sämtliche Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28a Absatz 1 IfSG bei einer konkre- ten Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 in dem jeweiligen Land nach einer Feststellung des jeweiligen Landesparlaments vorzu- sehen, wird ersetzt. In § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG wird stattdessen ein neuer bun- desweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann. Er ist auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können. Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet.

Die “Liberalen” streben also mitnichten eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien an, wie vor den Wahlen stets bekundet und die Grünen sind nicht mehr die Partei der Waldorfschüler und Globuligemeinde. Die Corona-Diktatur soll lediglich in ein demokratisches Gewand gekleidet werden. Zwang und Freiheit schließen sich allerdings gegenseitig aus. Es ist wohl das erste Mal in der Geschichte der BRD, dass eine Regierung schon vor ihrem Antritt gegen die Menschenrechte verstößt. Und das am 9. November, dem Schicksalstag der Deutschen. 



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