Iran: Khamenei fordert Todesstrafe für Netanjahu

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Der iranische Oberste Führer, Ayatollah Ali Khamenei, kritisiert den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu als unzureichend und fordert die Todesstrafe für Netanjahu. Das berichtet die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS. Khamenei bezeichnete die Bombardierung ziviler Häuser als Kriegsverbrechen und nicht als Sieg.

Die Äußerungen fielen während eines Treffens mit Mitgliedern der Basidsch-Miliz des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC), bei dem die Teilnehmer mit Sprechchören „Tod für Amerika, Tod für England, Tod für Israel“ antworteten.

Der IStGH hatte am 21. November Haftbefehle gegen Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Die Vorwürfe beziehen sich auf Taten, die zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 20. Mai 2024 in Palästina, einschließlich des Gazastreifens, begangen wurden.

Zu den Vorwürfen zählen Mord, Verfolgung, andere unmenschliche Handlungen sowie die vorsätzliche Herbeiführung des Hungers in der Zivilbevölkerung als Methode der Kriegsführung.


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Kommentare

4 Antworten zu „Iran: Khamenei fordert Todesstrafe für Netanjahu“

  1. Avatar von Rumpelstilzchen
    Rumpelstilzchen

    Ich fürchte, objektiv und emotionslos betrachtet muss man dem Bückbeter-Vorsteher ausnahmsweise mal recht geben…

    Kapitalverbrechen sind ohne Ansehen der Person adäquat zu ahnden, frei nach dem Motto: Die Großen hängt man, die Kleinen lässt man laufen, oder so ähnlich…

  2. Avatar von Hans S. II
    Hans S. II

    „Angebliche Kriegsverbrechen“??? Was soll den Ihrer werten Meinung nach noch alles passieren?!

  3. Avatar von Prince of Tales
    Prince of Tales

    Kriegsverbrecher bekommen alle ihre gerechte Strafe.
    Meistens leider erst nach ihrem irdischen Ableben.

  4. Avatar von Rosa
    Rosa

    Da ich generell gg die Todesstrafe bin, reichen mir 20 Jahre Gefängnisstrafe.

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