Junge: “Kein Jugendstrafrecht bei Messerattacken”

Uwe Junge AfD / Foto: Metropolico Medien

Im Fall der getöteten 15-jährigen Mia aus Kandel hat das Landgericht Landau den Ex-Freund des Mädchens wegen Mordes zu acht Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bei seiner Tat ging Abdul D. äußerst brutal vor und stach mit einem Küchenmesser mehrfach und vorsätzlich zu.

„In Fällen von Messerattacken sollte grundsätzlich kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen dürfen“, fordert Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz. „Solche Taten erfordern ein Höchstmaß an Brutalität und Entschlossenheit. Bei einem Messerangriff muss der Täter sehr nah an das Opfer heran und es durch mehrfaches Einwirken schwer verletzen, was in der Folge meist zu einem qualvollen Tod führt.“

Uwe Junge weiter: „Abgesehen davon, dass das Urteil im Fall Mia, sollte es nicht zu einer Revision durch die Staatsanwaltschaft kommen, viele Bürger kopfschüttelnd zurück lässt, muss grundsätzlich eine Änderung bei der Anwendung des Jugendstrafrechts in Erwägung gezogen werden.“



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