Ist Bayern ein Subzentrum des Missbrauchs der Staatsanwaltschaften durch Politiker?

Schon wieder bayerische Staatsanwaltschaften im Schlaglicht, die politische Gegner der Regierung mit Klagen – und in Vorjahren widerrechtlicher Hausdurchsuchung – überziehen. Nota: In Deutschland haben die Regierungspolitiker das von den Weltkriegsalliierten installierte “wunderbare Recht”, die Staatsanwaltschaften an- und abzuschalten und das ohne eine Begründung liefern zu müssen. Wer sich fragt, warum in der Vergangenheit Staatsanwaltschaften keine Klage gegen Politiker erhoben haben, die insgesamt Millionen hatten verschwinden lassen (z.B. Kohl und Schäuble), im Gegensatz dazu aber widerrechtliche Hausdurchsuchungen wegen Geringfügigkeiten bei politischen Gegnern vor Wahlen veranlassten, hätte hier eine mögliche Erklärung. Man stelle sich vor, jedermann könnte in eigener Sache die Staatsanwaltschaften ausschalten und sie gegen seine Widersacher einschalten – für viele schräge Vögel wäre das ein Traum, für deutsche Regierungspolitiker ist es seit 1948 die tägliche Realität.

 The Same Procedure as Every Year

Jetzt wieder ein Schlag – The Same Procedure as Every Year: Zitat: “Die Generalstaatsanwaltschaft München (schrieb zunächst – Verf.) dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, … dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat” (Hier). Grosz hatte den – soeben mit einer fraglichen Adolf H.-Imitation auf sich aufmerksam machenden – Ministerpräsidenten Söder u.a. als “Södolf” betitelt. Keine schöne, aber eine Bezeichnung, die sich seit Jahren -zigfach im Netz findet. Der Clou: Obschon der General-Staatsanwalt, also keine subalterne Figur, den Bescheid erlassen hatte, kam ein Widerruf kurze Zeit später: Man werde doch gerichtlich gegen Grosz vorgehen. Jedermann kann sich denken, wer in der Lage war, den höchsten Staatsanwalt zu revidieren: Minister Georg Eisenreich persönlich könnte zwanglos als Nummer Eins der Aktiven gelten und dessen Chef heißt rein zufällig Söder .

Schon früher haben die Staatsanwaltschaften bei politischen Gegnern widerrechtliche Hausdurchsuchungen veranlasst

Staatsanwaltschaftliche Aktivitäten in Wahlkämpfen, die sich zugunsten der Regierenden auswirken und aus Kritikersicht zum Himmel stinken, haben in Deutschland Tradition: Im letzten Vorwahlkampfjahr wurde beim politischen Gegner Nr. 1, dem bayerischen AfD-Vorsitzenden – eine widerrechtliche Hausdurchsuchung veranlasst, wobei es um eine Lappalie ging. Das Gleiche passierte in Schleswig-Holstein mit einem AfD-Politiker (hier). Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit durch die nach den Durchsuchungen angerufenen Gerichte hat die Politiker offenbar nicht beeindruckt. Man darf gespannt sein, ob und welcher Wahlkampfgegner in der letzten Woche vor der Stimmabgabe in Bayern mit einer Hausdurchsuchung und großem SZ-angeführten Medienbohei bedacht werden wird.



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5 Kommentare

  1. Wer hat die wahre Macht im Staate ?

    Derjenige, der über die Verhängung des Ausnahmezustands zu entscheiden hat und die Staatsanwaltschaften in Bewegung setzen kann.

    Natürlich ALLES “streng nach dem GESETZ”.

    Wir leben schließlich in der edelsten aller völkischen – äh volldemokratischen “Rechtsstaatlichkeiten”

  2. Diesen permanenten Justizskandal pflegen alle Innenminister wortreich zu verteidigen. Und unser Land gibt den Polen und anderen Ländern Nachhilfe, wie eine angeblich unabhängige Justiz aussehen soll. Nur noch arroganter linker Faschismus, soweit man blickt.

  3. AI-Generated Image:
    Nicht Gottfried Kellers Kleider machen Fetische, sondern Uniformen machen Leute:
    Jetzt sieht er endlich fe(ti)sch aus, der Dolf!

    1. Selbst Drehhofer hatte seinerzeit schon festgestellt, dass Södolf zu Schmutzeleien neigt…

      Anderswo ist es zwar nicht unbedingt besser, in Bayern aber eben auch nicht.

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