Eigentlich sollten Wahlen fair, transparent und natürlich frei ablaufen. Doch ist das wirklich so? Mündige Bürger werden massiv beeinflusst, wenn sie wählen wollen – und besonders schwerbehinderte Menschen fühlen sich dabei oft überhört und in Schubladen gesteckt, in die sie nicht gehören. Zwei Beispiele zeigen, wie es bei uns vor der Wahl abgeht.
Beispiel 1: Informationskampagne des Instituts für Menschenrechte
Ein Leser hat uns eine Infomail weitergeleitet, die offenbar an viele Menschen verschickt wurde. Darin informiert das Deutsche Institut für Menschenrechte über die Gefahren der AfD. Die Mail verweist auf zwei Publikationen – eine in Einfacher Sprache und eine in Leichter Sprache –, die aufzeigen sollen, wie sich die AfD seit ihrer Gründung 2013 radikalisiert hat und warum sie eine Bedrohung für Demokratie und Menschenrechte darstellt. Der Text behauptet, die AfD wolle die freiheitliche Demokratie abschaffen, die Gültigkeit der Menschenrechte infrage stellen und einen totalitären Kurs mit Gewalt durchsetzen.
Die Publikationen sollen aufklären, doch die Zielrichtung ist klar: Die AfD wird als Gefahr dargestellt, während andere Parteien nicht erwähnt werden. Das wirft Fragen auf: Wer steht hinter diesem Institut? Wird hier neutral informiert oder gezielt Stimmung gemacht? Für Menschen, die sich ihre Meinung selbst bilden wollen, fühlt sich das wie Beeinflussung an – vor allem, wenn sie ohnehin schon misstrauisch sind. Die Links zu den Texten (Leichte Sprache: hier, Einfache Sprache: hier) sind öffentlich zugänglich, aber die einseitige Ausrichtung könnte Zweifel an der Objektivität schüren.
Beispiel 2: Barrierefreiheit im Wahlkampf – oder doch nicht?
Blinde und sehbehinderte Bürger erleben den Wahlkampf oft nur durch Medien oder den Freundeskreis. Wahlplakate sehen sie nicht, Infostände bemerken sie nur, wenn jemand sie darauf hinweist, und von Wahlveranstaltungen erfahren sie häufig nichts. Vor der Bundestagswahl 2025 hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Wahlprogramme der vermutlich im Bundestag vertretenen Parteien auf Barrierefreiheit geprüft, damit sie auch mit Hilfstechnologie gelesen werden können. Eine wichtige Maßnahme für Selbstbestimmung – doch eine Partei fehlt: die AfD, die laut Umfragen über 20 % der Stimmen erreichen könnte.
Das ist auffällig, denn Behindertenverbände betonen immer wieder, wie wichtig Selbstbestimmung für ihre Mitglieder ist. Doch indem der DBSV die AfD ausklammert, verweigert er seinen Mitgliedern den Zugang zu Informationen einer relevanten Partei. Stattdessen werden Falschaussagen verbreitet und die Zusammenarbeit mit der AfD offiziell abgelehnt. Selbstbestimmung wird so zur Fremdbestimmung, wenn Informationen bewusst zurückgehalten werden. Der Beleg dafür findet sich auf der DBSV-Website (hier). War es ein Versehen in der Hektik vor der Wahl? Oder eine bewusste Entscheidung? Für Betroffene bleibt der Eindruck: Ihre Wahlfreiheit wird eingeschränkt.
Diese Beispiele zeigen: Fairness und Transparenz vor Wahlen sind nicht selbstverständlich. Während Informationskampagnen wie die des Instituts für Menschenrechte gezielt Ängste schüren könnten, schränken fehlende Barrierefreiheit und bewusste Auslassungen die Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen ein. Mündige Bürger – ob mit oder ohne Behinderung – wollen selbst entscheiden, doch oft wird ihnen das schwer gemacht.



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7 Antworten zu „Instrumentalisierte Stimmen: Schwerbehinderte als Mittel zum Zweck“