Hunderten Hausbewohnern in Niederösterreich droht die Obdachlosigkeit

Laut niederösterreichischem Kleingartengesetz sind für Häuser in Kleingärten eine maximale Grundfläche von 37 Quadratmeter bei einer Gebäudehöhe von 4,70 Meter vorgesehen. In vielen Kleingartenanlagen in Niederösterreich wurde jahrzehntelang von den Behörden nichts gegen diesbezügliche „Bausünden“ unternommen, bis es zu einer anonymen Anzeige kam. Nun sind viele Hauseigentümer in großer Sorge um ihr Anwesen.

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