Laut niederösterreichischem Kleingartengesetz sind für Häuser in Kleingärten eine maximale Grundfläche von 37 Quadratmeter bei einer Gebäudehöhe von 4,70 Meter vorgesehen. In vielen Kleingartenanlagen in Niederösterreich wurde jahrzehntelang von den Behörden nichts gegen diesbezügliche “Bausünden” unternommen, bis es zu einer anonymen Anzeige kam. Nun sind viele Hauseigentümer in großer Sorge um ihr Anwesen.
Hunderten Hausbewohnern in Niederösterreich droht die Obdachlosigkeit
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Kommentare
Eine Antwort zu „Hunderten Hausbewohnern in Niederösterreich droht die Obdachlosigkeit“
Das ist nicht nur in Österreich so. Meine Eltern hatten ebenfalls einen Schrebergarten in einer entsprechenden Kleingartenanlage , allerdings auf dem Land. Da mein Vater handwerklich fit war, hatte er sich ein deutlich schöneres und solideres, aber eben auch geringfügig größeres (als erlaubt) Blockhäuschen in den Schrebergarten gestellt.
Es dauert nicht lange, bis NEIDER das ZUR ANZEIGE brachten, was danach einen RIESENZIRKUS zur Folge hatte.
So ist das in dieser spießigen und piefigen Spassbremsengesellschaft. WEHE einer hat ein Gramm MEHR oder SCHÖNER oder GRÖSSER……….aber dann…..
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der DENUNZIANT.