Horrorszenario: Zwangshypotheken und Lastenausgleich

Genosse Gabriel brachte unlängst den “Lastenausgleich nach Corona” auf die Agenda. Immobilienbesitzer, die jetzt noch schnell vor dem Platzen der Blase ihr Beton verkaufen wollen sollten aufhorchen.

Vor dem Fiskus lässt sich das Geld nicht verstecken, wenn Vater Staat sich daran macht, seinen Bürgern in die Tasche zu greifen. Und auch wer nicht verkaufen will, weil die Hypothek so gut wie abgetragen und die Altersvorsorge vermeintlich gesichert scheint, hat vielleicht noch ein kleines Zeitfenster, um wenigstens etwas von seinem Hab und Gut zu sichern. Auf einen breiten Aufschrei der Empörung und ein Einlenken der Regierung infolge sogenannter Shitstorms braucht niemand hoffen. Die breite Masse ist bereits mittellos und platzt lieber vor Neid, als das Übel bei der Wurzel zu packen.

Die große Enteignung ist seit langem gewollt und kann nun mit Corona als Ausrede durchgezogen werden. Das alles gab es schon einmal in Deutschland. 1952 legte das Lastenausgleichsgesetz fest, dass Spätheimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Heimatvertriebene eine finanzielle Entschädigung beantragen konnten. Immobilienbesitzer mussten dafür eine Lastenausgleichsabgabe zahlen. Das hörte sich einfach besser an als “Zwangshypothek”.  Die Höhe wurde nach dem Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet und betrug 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte verteilt auf bis zu 30 Jahre in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Den Deutschen von damals kam das sogenannte Wirtschaftswunder zur Hilfe, um diese enorme Belastung zu stemmen. Ludwig Erhard konnte mit der Parole “Wohlstand für alle” Bundeskanzler werden. Kommt nach Corona die Marktwirtschaft zurück, mit der das alles möglich war?

Aktuell sieht es nicht danach aus. Düstere Zeiten voraus.


Foto: Sigmar Gabriel / Foto via Flickr EU2017EE Estonian Presidency / CC 2.0



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden: