Nicole Hammer auf Wissensgeist.TV fragt: Haben Mitglieder des Bundesrats während und nach der Corona–Pandemie die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft verraten – und sich damit möglicherweise des Hochverrats (Art. 266 StGB) oder sogar Landesverrats (Art. 267 StGB) schuldig gemacht?
Mit fadenscheinigen „Notstandsmassnahmen“ wurden Grundrechte ausser Kraft gesetzt, während die verfassungsmässige Ordnung de facto aufgehoben wurde. Heute droht die nächste Eskalationsstufe: Die WHO soll in Entscheidungen eingebunden werden, die ausschliesslich in die Verantwortung der Schweiz gehören. Das wäre nichts anderes als Machtabgabe an eine fremde Organisation ohne jede demokratische Legitimation.
Das Schweizer Strafgesetzbuch spricht Klartext: Wer die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdet oder im Auftrag einer fremden Macht handelt, riskiert hohe Haftstrafen – bis hin zu lebenslänglich bei besonders schweren Fällen. Genau das könnte passieren, wenn die WHO über internationale Abkommen Zugriff auf die Schweizer Politik erhält.
Neutralität und Souveränität sind die Grundpfeiler unseres Staatswesens. Wer sie ohne Volksmandat opfert, handelt nicht nur fahrlässig – er begeht politischen Sprengstoff erster Güte. Schweizer, wacht auf, bevor aus schleichender Unterwerfung der offene Ausverkauf unseres Landes wird!

