Die hessische Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) will die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen überprüfen lassen. Laut einem Bericht von Legal Tribune Online sollen in einem dreistufigen Verfahren Selbstauskünfte, Führungszeugnisse und Informationen von Verfassungsschutz sowie Landeskriminalamt eingeholt werden. Wer nicht mitmacht, riskiert den Ausschluss von der Finanzierung. Wallmann rechtfertigt den Vorstoß als Schutzmaßnahme gegen „Verfassungsfeinde“, die angeblich das Parlament bedrohen.
Doch was steckt wirklich dahinter? Der Vorschlag riecht nach Überwachung und politischer Kontrolle. Besonders die AfD zeigt sich skeptisch: Fraktionschef Robert Lambrou sieht die Freiheit des Mandats bedroht. Während Grüne und FDP den Plan begrüßen, bleibt die Frage: Wer definiert „Verfassungsfeind“? Die vage Formulierung und die Abhängigkeit von Verfassungsschutzberichten könnten Türen für Willkür öffnen. Hessen folgt damit anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz, wo ähnliche Regelungen bereits beschlossen wurden – inklusive einer Listung der AfD als extremistische Organisation. Ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Demokratie mehr schwächen als stärken könnte.

