Heimlich, still & leise und schwammig: Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen bald mit Gefängnis belegt?!

Anscheinend wird man in Berlin nervös. Und zwar ziemlich. Ansonsten ist es schwer zu erklären, warum etwas so Weitreichendes und die Grundrechte noch weiter Einschränkendes so heimlich und geräuschlos über die Bühne gezogen werden musste: Es wurde wieder am Paragraph 130 StGB, dem „Volksverhetzungsparagraphen“ herumgeschnitzt. Ursprünglich sollte der eigentlich die sogenannten Holocaustleugnern und Naziverherrlichern in die Schranken weisen. Aber mit der Zeit wurde er Stückchen für Stückchen ausgeweitet, um schärfere Stellungnahmen in Bezug auf irgendwelche „vulnerablen“ Gruppen unter Strafe zu stellen. So mutierte dieser Paragraph  von seiner ursprünglichen Bestimmung, die Waffe der Bürger gegen verbissene Ideologen – speziell  gewaltbereite Anhänger des Nationalsozialismus – zu seinem Gegenteil: die Waffe verbissener Ideologen gegen den Bürger.

Kritiker der Auswirkungen ungeregelter Migration bekamen die Peitsche als Erste zu spüren. Das Anprangern von Gewalttaten gegen deutsche Bürger fiel war plötzlich unter Paragraph 130 StGB „Volksverhetzung“. Dann weitete man die Anwendung dieses Gesetzes plötzlich sogar auf Kritik am Staat wegen dessen allzu diktatorischen Vorschriften und empfindlichen Strafen bei Nichtbefolgung in der Corona-Pandemie aus: Wer einen Vergleich mit den Zwangsmaßnahmen der Nationalsozialisten anstellte, war schwuppdiwupp ein Volksverhetzer und bekam die 130er-Keule zu spüren. Die ja eigentlich gerade gegen Nazis gedacht war, plötzlich aber den Kritikern dieser Nazis als „Relativierung des Nationalsozialismus“ um die Ohren gehauen wurde.

Jetzt ist der 130 StGB nochmal weiter gefasst worden und entwickelt sich endgültig zum Knüppel  gegen X-beliebige „falsche Meinungen“. Dazu wurde der Text auch so schwammig gewählt, dass er unglaublich weit ausgelegt werden kann. Das „Achte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (Drucksachen 20/3708 und 20/4085) ist der Titel dieser Änderung. Das überliest man leicht. Ebenso den neuen Absatz 5  in diesem Gesetz, der da lautet:

„(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Was steht in den Paragraphen 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches? Das kann man hier genau nachlesen. 

Hier die Titel der Paragraphen, jeweils zu den Gesetzestexten verlinkt:

Interessanterweise würden die ständigen Angriffe der ukrainischen Truppen seit dem Euromaidan 2014 auf die Dörfer und Städte im Donbass – und damit auch die Zivilisten, die darin wohnen, unter den Paragraphen 11 fallen. Und auch der kürzliche Überfall türkischer Truppen in Nordsyrien, die Aleviten und Kurden aus ihren Häusern vertrieben und die Männer teilweise verschleppten. Der Deutschlandfunk berichtete ausführlich hierzu, ebenso die Frankfurter Rundschau: „Türkei begeht Völkerrechtsbruch“: Westen schweigt zu Menschenrechtsverletzungen in Afrin. Hier steht zu lesen:

Nach der Besatzung von Afrin wurden viele Kurden aus der Stadt vertrieben. Experten sprechen von „ethnischen Säuberungen“ und der Westen schweigt. (…) „Heute leben in Afrin nur noch 20 bis 30 Prozent Kurden“, so Sido, dessen Familie selbst aus der Stadt kommt. Heute würden dort durch die Besatzer arabische Familien angesiedelt werden. Viele vertriebene Kurden leben heute in der von den den Demokratischen Kräften Syriens kontrollierten Gebieten im Norden des Landes. „Das, was dort das türkische Militär und die mit ihn verbündeten dschihadistischen Milizen machen, ist eine ethnische Säuberung“, so Sido im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau.

In den letzten Tagen wurde auch ein UN-Bericht veröffentlicht, der die Kriegsverbrechen der ukrainischen Armee thematisiert. Davon lesen wir aber kaum etwas in den Medien. Das wird unter den Teppich gekehrt. Ist öffentliches Verschweigen von Folter und Mord keine Verharmlosung?

Der UNO-Bericht erkennt zwar ukrainische Verstöße gegen das Kriegsrecht an, gleichzeitig heißt es darin aber auch: Dass „die russischen Streitkräfte für die überwiegende Mehrheit der festgestellten Verstöße verantwortlich sind“. Allerdings wurde hinzugefügt: Dass, während von Ukrainern begangene Verbrechen „durch echte Beweise wie Videos gestützt werden“, angebliche Verstöße durch russische Streitkräfte meist auf Augenzeugenberichten beruhen. Die New York Times berichtete bereits im April über derartige Verbrechen. Siehe unseren Artikel „Ukrainische Kriegsverbrechen an russischen Soldaten veröffentlicht (New York Times) VIDEO“ dazu.

Es fällt immer mehr Leuten auf, dass über „die Russen“ immer in einer sehr negativen Weise berichtet wird, dass von vorneherein „den Russen“ alles, was an Übel passiert, gleich in die Schuhe geschoben wird. Man hat ja sogar versucht, die Sprengung der Krim-Brücke den Russen anzulasten – und als sich dann der ukrainische Außenminister mit der Tat brüstete, wurde das im Westen dezent unter den Tisch fallen gelassen. Dasselbe mit der Sprengung der Nordstream-Piplines, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Anschlag der USA waren, um die verhasste Gasleitung endgültig zu vernichten.

Nordstream 2: Die Indizienkette ist dicht – Rätselhaft: Starb mit Griesemann eine Schlüsselfigur bei dem ominösen Cessna-Absturz?

Was wird also in Zukunft passieren, wenn von (russischen) Massakern berichtet wird, es aber stichhaltige Punkte gibt, die dagegen sprechen? Was geschieht mit denen, die das aufarbeiten und die Wahrheit herausfinden wollen? Fällt das schon unter Verharmlosung? Und was heißt öffentlich? Ab wann ist es „öffentlich“? Wenn zwei im Café sitzen und darüber sprechen- und es möglich ist, dass andere mithören? Bei einer Geburtstagsfeier mit Freunden?  Auf einem Plakat, dass jemand mit sich führt?

David Berger hat sich dazu auf seinem Blog „Philosophia Perennis“ (die ewig geltende Philosophie):

Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen (der Russen) künftig strafbar

Das alte Sprichwort, „das erste Opfer des Krieges ist immer die Wahrheit“, hat ganz offensichtlich auch heute noch volle Geltung. Jeder, wirklich jeder, der darin irgendwie verwickelt ist, betreibt Propaganda. Man stellt den Gegner als schlecht und das absolute Böse hin, verkündet ständig dessen baldigen Untergang und stilisiert seine eigenen Taten als Heldentaten hoch und behauptet, der Sieg ist nur eine Handbreit entfernt.

Und natürlich bekämpft man bis auf’s Messer diejenigen, die einen der Übertreibung und Lüge überführen. Kritik und Demaskierung in den eigenen Gebieten will dann niemand. Das war schon immer so.

Man muss also nicht lange nachdenken, warum man diese Gesetzesänderung braucht: Um Widerstand und Kritik zu verhindern und diejenigen einzuschüchtern, die eine andere Beurteilung und widersprechende Fakten bekannt machen wollen. Nicht aus Streitlust, im Gegenteil. Nur, wenn man die Sicht und Fakten der Gegenseite auch kennt, kann man zu einer friedlichen Lösung kommen. Friedensschlüsse und Einigungen gibt es nur, wenn man entweder völlig geschlagen ist und alles hinnehmen muss, mangels Alternativen (was dann später meistens wieder aufflammt wegen schreiender Ungerechtigkeiten der Sieger) – oder indem man den Gegner nicht mehr dämonisiert, sondern jeder die berechtigten Interessen des jeweils anderen akzeptiert.

Davon sind wir leider weit entfernt. Die Berliner Politiker machen das, was seit Menschheitsgedenken die regierende Oberschicht tut: Macht anhäufen, Geld und Gut anhäufen, die Position verteidigen und im Ernstfall lügen, lügen, lügen. Und auch noch zu glauben, die Bevölkerungen glauben es bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Natürlich, wie schon immer,  bemerkt das „tumbe Volk“ die Lügen, die Doppelmoral, die Gier, die angebliche Vergesslichkeit, was die eigenen Verfehlungen betrifft. Wenn die „Mächtigen“ anfangen, sich zu verschanzen und diktatorische Regeln aufzustellen, dann wissen sie, dass es langsam eng für sie wird. Die Zäune und Gräben um den Reichstag künden davon und diese heimlich ausgehandelte, weit auslegbare Verschärfung des einst sinnvollen Gesetzes zum Maulkorb-Erlass und zur Einkerkerung von Kritikern zeigen, dass sie wissen, was sie tun. Es ist nicht das, was einer Demokratie würdig ist.

Quelle: Schildverlag



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6 Kommentare

    1. Und sie glauben, dass sie auf diese Weise davonkommen können. Dabei wird es zu gegebener Zeit sogar eine wohlwollende Zuerkennung “mildernder Umstände” verunmöglichen.

    2. Wir sollten Vorbild sein und das Gesetz SEHR ERNST nehmen, was bedeutet, dass wir ab sofort ALLE KRIEGSVERBRECHEN der USA an den Pranger stellen, und nicht mehr als “humanitäre und demokratiefördernde” Einsätze verharmlosen.

      So betrachtet haben die “Gesetzgeber-Darsteller” einen positiv zu bewertenden Anstoß gegeben.

  1. Offensichtlich soll zum Schutz unserer real existierenden Demokratie mit diesem getarnten Zensurgesetz, hinter dem pauschalisierten Generalvorwand der angeblichen Volksverhetzung, zur Durchsetzung eines zur Staatsdoktrin erhobenen Weltbildes die ohnehin schon weitgehend ausgehebelte Meinungsfreiheit noch mehr eingeschränkt werden, um mittels der Kriminalisierung von unerwünschen weltanschaulichen Ansichten, Überzeugungen und Meinungen den allgemein wachsenden Unmut der Bürger zu brechen.

    Da nun aber dieses von einer obskuren, einschlägig ideologisierten Politikerkaste aus niedrigen Beweggründen erdachte und unter delegitimierenden Umständen fast schon heimlich verabschiedete, rechtsstaatlich sowie verfassungsrechtlich zweifelhafte Maulkorbgesetz, zur Unterdrückung der Bürger an Wilkür, Heimtücke und Bösartigkeit nicht mehr zu überbieten ist, kann es aufgrund seiner winkeladvokatischen Struktur durchaus als ungültig betrachtet und getrost mißachtet werden, da sich auf dieser demokratiewidrigen Grundlage nahezu auf jede vom vorgegebenen Mainstream abweichende Äußerung beliebig Anklagen konstruieren lassen, um die Bürger meinungsfaschistisch zu gängeln, hemmungslos auszuplündern, oder gar hinter Bautzener Gardinen zu bringen.

    Die Unterstellung vermeintlicher Handlungen, die bezeichnete Personenmehrheiten oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu gewissen Personenmehrheiten, öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigen, leugnen, oder gröblich verharmlosen, um zur Störung des öffentlichen Friedens zu Hass und Gewalt gegen solche Personen oder Personenmehrheiten aufzustacheln, sind hierbei also nur fadenscheinige, beliebig auslegbare Vorwände, die zur Konstruktion absurder Anklagen nahezu auf jede kritische Äußerung über offenkundige Mißstände anwendbar sind, um sie zu ihrer Unterbindung unter Strafandrohung zu kriminalisieren.

    In diesem Zusammenhang wäre dringend zu hinterfragen, ob der Bundestag zur Verabschiedung des Gesetzes wenigstens mit den mindestens erforderlichen 51 Prozent aller Bundestagsmitglieder auch ausreichend besetzt war, um überhaupt Beschlussfähig zu sein?

    An dieser Stelle sei an die Hammelsprung-Affäre vom 27.06.2019 erinnert, als ein sichtbar unterbesetzter Bundestag unter dem Vorsitz von Claudia Roth trotz offensichtlich nicht bestehender Beschlussfähigkeit, in einer Nacht und Nebel Aktion zwei äußerst fragwürdige Erweiterungen der Datenschutzgesetze beschloss, die es den Betreibern von Internetplattformen ermöglichen, sensible personenbezogene Daten an zivilgesellschaftliche Träger wie beispielsweise an die einschlägige Amadeu-Antonio-Stiftung von einer ehemaligen Stasi-Frau abzugeben, die diese wiederum hinter dem Vorwand irgendwelcher Deradikalisierungsprogramme auswertet, um sie gegebenenfalls an die Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden weiterzuleiten.

    Nachdem Roth dazukommend den Antrag ablehnte, zur Zählung der anwesenden Abgeordneten den sogenannten Hammelsprung durchzuführen, blieb dieses unter rechtlich fragwürdigen Umständen verabschiedete, und somit als ungültig zu betrachtende Gesetz in Kraft, während der gesamte rechtsstaatlich fragwürdige wie dubiose Vorgang bis heute keinerlei Konsequenzen nach sich zog. (2 Quellen dazu unten)

    Aber wie Vladimir Putin einmal trefflich gesagt haben soll: „Wir, die geheiligte Werte wie Gerechtigkeit und Anstand verteidigen, befinden uns in einem epischen Kampf mit jenen, die alle Werte zerstören wollen“!

    https://www.freiewelt.net/nachricht/bundestagsvizepraesidentin-claudia-roth-gruene-ignoriert-beschlussunfaehigkeit-des-bundestages-10078/

    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-datenschutz-649218

  2. Wieso war dieses Gesetz, wie es in dieser Form außer Österreich kein anderer Staat hat, früher “sinnvoll”? Es war schon immer ein Maulkorb, um die Narrative der herrschenden Bonzenklasse zu schützen.

  3. Alexander Solchenizyn

    Kommunismus ist eine kriminelle Ideologie.

    Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

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