Haftbefehl: Chinesin soll für Krah-Mitarbeiter Jian G. spioniert haben

Die Affäre um den früheren Mitarbeiter Jian G. des Europaabgeordneten Maximilian Krah (AfD) geht weiter.


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Die Bundesanwaltschaft ließ gestern die chinesische Staatsangehörige Yaqi X. in Leipzig aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs verhaften und durchsuchte ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz. Die Beschuldigte sei der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst dringend verdächtig, heißt es weiter. Sie soll Informationen an den sich in Untersuchungshaft befindlichen Jian G. weiter gegeben haben.

Yaqi X. arbeitet für ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich Logistik unter anderem am Flughafen Leipzig/Halle erbringt. In der Zeit von Mitte August 2023 bis Mitte Februar 2024 übermittelte die Beschuldigte einem Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes – namentlich dem gesondert verfolgten Jian G. – wiederholt Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des Flughafens. Dies umfasste insbesondere Informationen über den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen.

Weil Jian G. ein ehemaliger enger Mitarbeiter von Maximlian Krah ist, dieser aber offenbar nichts von dessen geheimdienstlicher Tätigkeit ahnte, geriet der AfD Politiker „rein zufällig“ direkt vor den Europawahlen in die Kritik. Danach hörte man nicht mehr viel von den Bestechungsvorwürfen. Ähnlich verlief der Fall seines Parteikollegen Petr Bystron, dem ebenfalls Bestechlichkeit vorgehalten wurde. Bis jetzt ist es nicht über sogenannte „Vor-Ermittlungen“ hinaus gekommen. Nun aber hat die obrigkeitsaffine Presse neues Futter bekommen, rein zufällig gleichzeitig mit neuen Spekulationen über ein AfD-Verbot, das in Kürze im Bundestag als Antrag eingebracht werden soll. Wirklich nur Zufall?


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Kommentare

2 Antworten zu „Haftbefehl: Chinesin soll für Krah-Mitarbeiter Jian G. spioniert haben“

  1. Rumpelstilzchen

    In der Politik geschieht NICHTS zufällig…

    Ganz abgesehen davon, ob die Vorwürfe nun auf belastbaren Fakten beruhen oder – wieder einmal – nach politischen „Befehlen“ gestrickt sind…sollte man bedenken:

    Der GBA ist ein sog. „politischer Beamter“, (wie es bspw. auch Maaßen und Schönbohm waren), der jederzeit und ohne Angabe von Gründen in den „einstweiligen Ruhestand“ katapultiert werden kann, wenn bspw. dem zuständigen Minister seine Nase nicht mehr gefällt…

    Im Reiche des GBA wurde dies bereits durchexerziert, bei einem seiner Vorgänger…

    Wenn der GBA also – um das mal praktisch zu erklären – auf die „glorreiche Idee“ käme, dass die Orientierung an Recht und Gesetz VORRANG hat vor politischen Wünschen, dann ist es um ihn geschehen…

    Ein „Rechtsstaat“ wie die BRDigung ist einfach etwas großartiges…

  2. Es läuft alles nach Plan.

    Bestimmt findet man dann auch rechtzeitig vor der Bundestagswahl Umsturzpläne der AfD.

    Da kann man sich dann das mühselige Parteiverbotsverfahren sparen.

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