Schon der Versuch alleine ist strafbar. Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona–Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Damit soll die Pharmadiktatur endgültig besiegelt werden.
Die Begründungen sind haltlos, so heißt es ernsthaft, zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung.
In diesem Dokument (Gesetzentwurf 20/899) zur „Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“ findet man die Namen aller „Unterzeichner“, die sich hiermit zu diesem Angriff auf die Grundrechte bekennen und später nicht herausreden können.
Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.
Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.
Dreckiges, bestochenes Politikergesindel!

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