Die Demokratie geht stückweise vor die Hunde und wer in ihr schläft, wird vom Erdbeben der Diktatur wach gerüttelt. Wer das für einen Kalauer gehalten hat, rummst aktuell mit dem Kopf gegen eine Brandmauer aus Parteienwillkür und Gerichtsadjutanz, die so effektiv niemand vorhergesehen hat. Zwei Oberverwaltungsgerichte haben die Kungellisten der Kommunen Ludwigshafen und Lage in Westfalen passieren lassen, in denen die beteiligten Parteien bestimmt haben, wer gegen sie konkurrieren darf und wer nicht. Diese absolut undemokratische und jeder Gewaltenteilung Hohn sprechende Beleidigung der Wähler per Stimmzettelkomposition kann nur in einer völlig verrotteten Medienlandschaft ohne massiven Widerspruch bleiben. Und die Staatsfunker und Kartellpropagandisten halten so still als liefe gerade die Wandlung im Abschiedsgottesdienst von der Demokratie in die Diktatur der Linksfaschisten.
Kungellisten sind vergleichbar den Übereinkünften zu Lasten Dritter und die sind rechtlich unwirksam
Es ist ein rechtliches Unding, dass die Interessenten an den Riesengeldern der Mandate sich untereinander abstimmen können, wer sich bewerben darf – und, besonders, wer nicht. Das gleicht nach allem, was man als Rechtsverständnis in einer Demokratie zu achten hat, Verträgen und Übereinkünften „zu Lasten Dritter“. Die sind kaufmännisch das Schönste, was es gibt, denn es einigen sich zwei darauf, dass ein Dritter zu zahlen oder Lasten zu tragen hat. Und deshalb sind sie von vorne herein unwirksam.
Wer so etwas in angeblich demokratischen Wahlen installiert oder duldet, disqualifiziert sich. Der für die Kungellisten gerichtlich gewiesene Beschwerdeweg ist nach der Wahl einzuschlagen und endet in einer Groteske: Die Leute, die soeben ein Mandat errungen haben, werden entscheiden, ob dem Einspruch der Weggekungelten stattzugeben und die Wahl zu wiederholen ist. Täten die Gewählten das, würden sie ihre soeben erworbenen Mandatsvorteile aufs Spiel setzen. Wer mehr als eine handvoll Lebensjahre Erfahrung nach der Pubertät gesammelt hat, weiß, dass das illusorisch ist und die Wahllistenkungelei damit rechtlich etabliert ist.
In der DDR gab es ausgekungelte Einheitslisten der Parteien und die offene Stimmabgabe
Wo das bei National-, DDR- oder Linksfaschisten aller Art enden muss, ist klar: Man macht Einheitslisten und gibt ihnen einen demokratischen Anschein. In der DDR (1949-1989) legte man die gemeinsame Wahlliste aller ausgekungelten Parteien – der sog. „Nationalen Front“ – vor und die Wähler konnten sie ohne Kommentar zustimmend einwerfen oder in Kabinen Änderungen vornehmen. Kleiner Schönheitsfehler: Wer die Kabinen nutzte, war für den Inlandsgeheimdienst gebrandmarkt. Deutschland hat heute 18 Inlandsgeheimdienste in Betrieb und ist für alle Wahlvarianten gerüstet. Genau dahin führt uns der Weg der Linkssozialisten und Linksfaschisten und genau jetzt muss auf alle Tische gehauen werden.
