Gelber Schein: Bundesregierung muss zum Staatsangehörigkeitsausweis Stellung beziehen – sind Wahlen illegal?

Staatsangehoerigkeitsausweis Deutschland

Die Sache mit dem sogenannten “Gelben Schein” wird nun Gegenstand einer Anfrage der AfD an die Bundesregierung, die dazu Stellung beziehen muss. Zuvor hatte bereits das baden-württembergische Innenministerium auf eine Anfrage des grünen Abgeordneten Daniel Lede Abal festgestellt, dass der “Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich sei, verbindlich festgestellt werden könne (§ 30 StAG).

In der aktuellen Anfrage heißt es: “Der deutsche Reisepass und Personalausweis seien kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Von Januar 2009 bis April 2017 sind insgesamt 8800 Staatsangehörigkeitsausweise in Baden-Württemberg vergeben wurden. Bei einer Einwohnerzahl von fast 11 Millionen deutet dies daraufhin, dass wohl nicht einmal ein Promille der Bevölkerung Baden-Württembergs seine Staatsangehörigkeit nachweisen kann bzw. sicher sein kann, überhaupt eine zu haben.

Besonders interessant dürfte die Antwort der Bundesregierung auf die Auswirkungen für die Teilnahme an Wahlen ausfallen:

Gemäß § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetzes gilt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, …“Gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG gilt: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“.

Demzufolge ist sowohl für eine rechtmäßige Landtagswahl, also auch für eine rechtmäßige Bundestagswahl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich. Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, wie denn die deutsche Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten festgestellt werden kann, wenn lediglich der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises die deutsche Staatsangehörigkeit nachweist.

Hier der Fragenkatalog:

1. Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung der Landesregierung von Baden-Württemberg an, dass der deutsche Reisepass und der Personalausweis nicht die Erfordernisse zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen?
2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie viele Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
3. Wie werden die Anzahl und die Identität der deutschen Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland erfasst?
4. Wie viele Einwohner der Bundesrepublik Deutschlands besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ausgestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bundesländern)?
6. Erachtet es die Bundesregierung als notwendig, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen? Wenn ja, warum?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie wird bei Bundestagswahlen die Staatsangehörigkeit der Wahlberechtigten ermittelt?
9. Warum dürfen bei Bundestagswahlen Personen teilnehmen, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen, obwohl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in Bezug auf diese Wahlen rechtserheblich ist?
10. Welche Mitglieder der Bundesregierung besitzen einen Staatsangehörigkeitsausweis?

In ähnlicher Sache hatte die Bundesregierung bereits 2015 festgestellt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, sondern als Völkerrechtssubjekt nach wie vor bestehe und mit der BRD identisch sei. Einen Rechtsnachfolger gäbe es nicht. Die entsprechende Anfrage war von der Linksfraktion gestellt worden.



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