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Geheimniskrämerei im Justizvollzug? Bundesregierung hat angeblich keine Zahlen zu ausländischen Häftlingen!

In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung eingeräumt, dass ihr keine eigenen Zahlen zur Gesamtzahl nichtdeutscher Strafgefangener in deutschen Justizvollzugsanstalten vorliegen. Die Verantwortung liege seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern – und damit, so die Bundesregierung, beim Statistischen Bundesamt. Die Antwort ist als Drucksache 21/961 abrufbar.

Während die Bundesregierung also im Dunkeln tappt, was den allgemeinen Anteil nichtdeutscher Gefangener betrifft, konnte sie immerhin zu Verfahren des Generalbundesanwalts (GBA) ein paar Zahlen liefern: Zum 31. Dezember 2024 saßen 32 nichtdeutsche Strafgefangene in deutschen Gefängnissen – darunter elf Syrer, vier Iraker, zwei Tadschiken und zwei Türken. Allesamt Drittstaatsangehörige.

Die AfD hatte in ihrer Anfrage auch nach bestehenden Vereinbarungen zur Rückführung in Herkunftsstaaten gefragt. Ergebnis: Es bestehen ganze zwei bilaterale Vollstreckungshilfeverträge – mit Thailand und dem Kosovo. Für alles andere soll ein Abkommen von 1983 (!) herhalten. Menschenrechtliche Bedenken, wie schlechte Haftbedingungen oder drohende Misshandlungen, könnten laut Bundesregierung eine Überstellung verhindern. Die Entscheidung träfen in jedem Einzelfall die zuständigen Oberlandesgerichte.

Mit anderen Worten: Ausländische Straftäter bleiben häufig einfach hier – auf Kosten der Steuerzahler. Wie viele davon möglicherweise längst hätten abgeschoben werden können? Die Bundesregierung weiß es nicht. Oder will es nicht wissen.