EU stellt Gebrauchtwagen unter Generalverdacht

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Früher lief das so: Kleinanzeige schreiben, Probefahrt, Handschlag, Bargeld gegen Schlüssel und Papier – fertig. Heute? Erst mal Termin beim Kfz-Sachverständigen buchen. Dann warten. Hinfahren. Zittern. Zahlen. Und hoffen, dass es am Ende ein Verkehrstüchtigkeitszeugnis gibt. 

Der EU reicht der TÜV nicht mehr

Der Wagen hat TÜV? Das interessiert die EU herzlich wenig. Könnte ja trotzdem ein Himmelfahrtskommando sein – so jedenfalls die neue Logik. Der EU-Umweltrat hat sich am 17. Juni auf eine Novelle der Altfahrzeugverordnung geeinigt, wonach sämtliche Fahrzeuge beim Eigentümerwechsel durch einen Kfz-Sachverständigen geprüft werden müssen.

Kosten? Noch offen – aber sicher kein Schnäppchen

Wie teuer dieses Gutachten wird, weiß derzeit niemand genau. Welche Summe am Ende auf den Bürger zukommt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Wer seinen alten Wagen verkaufen will, wird nach Abzug der Sachverständigenkosten weit weniger übrig haben.

Online verkaufen? Dann wird’s richtig bürokratisch

Insbesondere beim Verkauf über digitale Plattformen nimmt die EU dem privaten Verkäufer das Unschuldsprinzip. Sobald das Auto online inseriert wird, gilt man als Kleinhändler mit allen Pflichten, inklusive Gutachten. Wer online inseriert, stößt nicht nur auf Käufer, sondern auch auf Kontrolleure.

Warum ein zweites Gutachten, wenn schon TÜV da ist? Warum lässt man sich nicht mal auf den gesunden Menschenverstand der Bürger ein, statt sie wie Verdächtige zu behandeln?

Der Gebrauchtwagenmarkt ist wichtig: Er ermöglicht Mobilität für viele, die sich keinen Neuwagen leisten können. Die EU behindert diese Mobilität. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes wird Kontrolle betrieben. Das Vertrauen der Bürger, das man so leicht verspielt, ist wiederum gesunken.

Quelle: bvse.de


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