EU demütigt die Schweiz – SVP kündigt Totalwiderstand an!

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Noch bevor der Bundesrat überhaupt beraten konnte, hat die EU bereits Fakten geschaffen: Wie Blick berichtet, veröffentlichte Brüssel den vollständigen Entwurf des neuen institutionellen Abkommens mit der Schweiz – ganz nach dem Motto: Friss oder stirb!

Das brisante Papier zeigt: Es geht um weit mehr als nur ein paar technische Details. Die Schweiz soll sich künftig EU-Recht unterwerfen, automatische Rechtsübernahmen akzeptieren und bei Streitigkeiten dem EU-Gerichtshof den Vortritt lassen. Ein Frontalangriff auf Souveränität und direkte Demokratie.

Während Bundesbern noch zögert, hat die SVP längst reagiert. In einer Medienmitteilung stellt die Partei klar: „Wir werden diesen EU-Unterwerfungsvertrag mit allen Mitteln bekämpfen!“ – und kündigt eine landesweite Mobilmachung gegen das Diktat aus Brüssel an.

Die nächste Abstimmung könnte zum Showdown zwischen Volk und EU-Bürokratie werden.

Hier noch einmal die wesentlichen Punkte aus dem Deal:

Automatische Rechtsübernahme (dynamische Rechtsentwicklung): Die Schweiz muss in mehreren Bereichen zukünftige Änderungen des EU-Rechts automatisch übernehmen – z. B. bei Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technischen Handelshemmnissen und Lebensmittelsicherheit.

Streitbeilegung durch EU-Gerichtshof: Bei Streitigkeiten über die Auslegung von EU-Recht entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zwar ist ein Schiedsgericht vorgesehen, aber es ist an die EuGH-Auslegung gebunden.

Kohäsionszahlungen: Die Schweiz verpflichtet sich zur regelmäßigen Zahlung von sogenannten Kohäsionsmilliarden an ärmere EU-Staaten, in ähnlicher Weise wie Norwegen.

Einbindung in neue Binnenmarktabkommen: Der Deal öffnet die Tür zu künftigen Abkommen, z. B. im Bereich Strommarkt oder Gesundheit – unter denselben Bedingungen (automatische Rechtsübernahme und EuGH-Zuständigkeit).

Staatsbeihilfen & Subventionskontrolle: Die Schweiz muss EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen übernehmen – was Auswirkungen auf Steuervergünstigungen oder Wirtschaftsförderung haben kann.

Inländerdiskriminierung: Die Schweiz darf in den betroffenen Bereichen keine Regelungen treffen, die EU-Bürger gegenüber Schweizern benachteiligen – ein heikler Punkt für gewisse Sozial- und Arbeitsmarktregelungen.


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