Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum Thema „Kinder als Täter“ gestellt und die Bundesregierung um aktuelle Daten gebeten, insbesondere im Hinblick auf die wiederholte Berichterstattung zur Problematik der Straftaten durch Kinder unter 14 Jahren. Die Bundesregierung hat auf diese Anfrage mit der Drucksache 20/13892 geantwortet.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 wurden 12.377 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Gewaltkriminalität registriert. Dies entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent an allen Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich.
Besonders schockierend: Auch bei schwersten Delikten wie Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen wurden Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige erfasst.
Hervorzuheben ist auch der hohe Anteil von nicht-deutschen Tatverdächtigen. Bei Straftaten, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger unter 14 Jahren und mindestens ein Opfer unter 14 Jahren beteiligt waren, wurden als die drei häufigsten Staatsangehörigkeiten deutsch (64,9 Prozent), syrisch (9,6 Prozent) sowie afghanisch (2,4 Prozent) registriert.
Ähnlich verhält es sich bei Straftaten mit mindestens einem Tatverdächtigen unter 14 Jahren und einem minderjährigen Opfer: Hier wurden deutsch (64,8 Prozent), syrisch (9,5 Prozent) sowie afghanisch (2,5 Prozent) als die häufigsten Staatsangehörigkeiten registriert.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die PKS eine sogenannte Ausgangsstatistik ist und hinsichtlich der Feststellung der Tatbegehung und der tatbestandlichen Einordnung nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt. Gegen Kinder unter 14 Jahren darf zudem kein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Daher können in der PKS auch Kinder als Tatverdächtige registriert sein, bei denen sich der Tatverdacht nach weiteren Ermittlungen möglicherweise nicht bestätigt.
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