Deutschlands Grundgesetz enthält nicht nur ein dezidiertes Kriegsdienst-Verweigerungsrecht, die Verfassung verpflichtet unsere Regierung auch in weiteren Artikeln strikt auf Frieden, Völkerverständigung und Nichtangriff. Der erneute Verfassungsbruch der Ampel in Sachen Wahlrecht macht einerseits die chronische Beliebigkeit linker Regenten gegenüber dem Rechtswesen deutlich nach dem Motto „Legal, illegal – scheißegal“. Andererseits ist es Aufgabe aller Bürger, Widerstand gegen die Demontage von Grund- und anderen Gesetzen sowie des Friedens schlechthin zu leisten. Dass Weisungen vom Deep state aus Übersee vorliegen, kann nicht als Rechtfertigung für den Rechtsbruch akzeptiert werden.
Der neueste, brandgefährliche Verstoß gegen unser Grundgesetz ist die – in Washington von wenig betroffenen Nato-Staaten beschlossene – Stationierung von Angriffs-Mittelstreckenraketen und Marschflugkörpern in Deutschland (z.B. hier). Anders als „Patriot“- und ähnliche Systeme können die angekündigten Flugkörper ausschließlich angreifen und nichts abwehren. Und damit fallen sie unter den Bann des Grundgesetz-Artikels 26, der lautet:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“.
Genau das ist hier der Fall. Mit den (Atom-) Raketen und Flugkörpern wird das friedliche Zusammenleben der Völker gestört – sogar das des eigenen Volkes! -, denn man lebt rundum unter der atomaren Bedrohung kürzester Vorwarnungs- und Irrtumszeiten. Jeder, der behauptet, bei fünf Minuten Entscheidungszeit über Leben oder Tod könne jeder super-friedlich und in Ruhe leben, wurde entweder von US-„Geheimdienstkreisen“ benebelt oder von deutschen Atlantikbrücklern und ihren Hunderten Auslegern in sämtlichen Medien- und politischen Ritzen übertölpelt. Mit diesen Atomwaffen-fähigen Erstschlagswaffen kann jederzeit ein Angriffskrieg befohlen werden. „Ein Angriff ja – aber bitte doch nur zur Verteidigung!“ werden die Altparteienvertreter vortragen. Diese Dämlichkeiten sollten schon im Vorfeld zurückgewiesen werden.
Man bedarf keines Verfassungsrechtlers, um die Aussage des Grundgesetzes zu verstehen und zu befolgen.
Die Grundgesetzformulierung ist so sonnenklar, dass sogar politisch engagierte Geistliche beiderlei Kirchen sie nicht ins Gegenteil verkehren könnten. Das immer wieder gebrauchte Dictum, heute stünden die Russen in Charkiw, morgen in Berlin und anschließend am Atlantik entbehrt der Grundlage. Russland mit elf Zeitzonen Ausdehnung ist eine Vielvölker-Föderation mit riesigen Zentrifugalkräften und wird von Soros-artigen und sonstigen US-Umstürzlern ständig an seinen Flanken bedroht. Es kann kein Interesse daran haben, noch mehr Zentrifugalkräfte im Westen zu schultern. Russland hat uns noch nie angegriffen. Der Ukrainekrieg brach aus, weil die USA und die Nato die Russen militärisch platt an die Wand gedrückt haben. Die Feuerwalze fuhr von West nach Ost, nicht umgekehrt.
Das Gerede von einem angeblichen russischen Angriff stammt aus Kreisen der profitierenden Hochfinanz, ihrer Medien sowie der Staatsfunker und Militärs
Noch schlimmer als die Politik der Altparteien ist ihr ständiges Für-dumm-verkaufen des Publikums. „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage“ – sagte schon Goethes Mephisto. Die US-Raketen-Herbeirufer wollen uns noch immer ihre Kriegstreiberei als Friedensmission und das Zugrunderichten unseres Gemeinwesens als großartige Zeitenwende und Green New Deal weismachen. Dagegen muss hörbar auf alle Tische gehauen werden.


Kommentare
8 Kommentare zu „Eine Stationierung der US-Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper in Deutschland wäre verfassungswidrig und verboten“