Zum Inhalt springen

Diese Medien wurden 2017 als jugendgefährdend eingestuft

Screenshot Bundesprüfstelle Statistik

Berlin: Im Jahr 2017 wurden 26 Schriften und fünf Bücher wegen rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und den Nationalsozialismus und den Krieg verherrlichender oder verharmlosender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3413) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/3059) mit. Zudem seien 72 CDs und Tonträger sowie 21 Telemedien indiziert worden. Filme und DVDs seien nicht indiziert worden, ebenso keine Schriften von Soldatenverbänden, berichtet der Kurznachrichtendienst des Bundestags.

Unter den verbotenen Schriften befinden sich einige Publikationen bzw. Briefe der wegen Holocaustleugnung inhaftierten Ursula Haverbeck, die im November 90 Jahre alt wird.

Ebenso verboten ist eine Aufnahme der Gruppe „Rahowa“ mit dem Titel „Ode to a dying people“. Im Original stammt das Lied von der schwedischen Gruppe “Saga”, welches nicht auf der Liste erscheint. Im Internet ist der Song auf zahlreichen Plattformen, darunter auch Youtube, in unterschiedlichen Versionen jedoch frei verfügbar und unterliegt auch keiner Ländersperre.

Webseiten, die von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend eingestuft wurden, findet man in keiner Publikation, da man nicht unfreiwillig Werbung dafür machen wolle, so die Begründung. Auskunft erhält man nur auf Anfrage.

Was nicht Gegenstand der Anfrage und der Antwort der Bundesregierung darauf war: Die meisten Verbote wurden laut Bundesprüfstelle wegen “einfacher Pornografie” (189) und “harter Pornografie” (180) verfügt. Unter harte Pornografie fallen laut der Bundesprüftstelle Kinder-, Jugend-, Tier- und Gewaltpornografie. An zweiter Stelle tauchen Verherrlichung des Nationalsozialismus (101) und “Anreizung zum Rassenhass” (74) auf.

  • 56 mal ging es um Volksverhetzung/Holocaust-Leugnung, Volksverhetzung/Aufruf zu Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, Holocaust-Leugnung/Auschwitz-Lüge
  • 26 mal um Verherrlichung/Verharmlosung Drogenkonsum/exzessiven Alkoholkonsum
  • 11 mal um Menschenwürdeverletzung
  • 10 mal Diskriminierung bestimmter Personengruppen
  •  8 mal Sex und Gewalt verknüpfende Darstellungen
  • 5 mal Propagierung/Verharmlosung selbstverletzenden Verhaltens
  • 5 mal Aufruf zum Dschihad/Verherrlichung des Kampfes gegen Nichtmuslime
  • 3 mal Gewaltverherrlichung/-verharmlosung
  • 3 mal um Befürwortung Inzest/Missbrauch
  •  3 mal um Darstellungen von Sexualität (unterhalb Pornografie)
  • 5 mal um “Sonstiges”, wie Posendarstellungen Minderjähriger (unterhalb Kinderpornografie), Kriegsverherrlichung/-verharmlosung, Verharmlosung/Befürwortung von Züchtigung/Prügelstrafe zur Erziehung, Propagierung/Nahelegung Selbstjustiz, Sprache (obzön, zynisch, derb, vulgär)

 



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein