Die Bundesregierung bestätigt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, dass Verfassungsschutz-Abfragen Teil der Prüfung von Fördermittelanträgen politischer Stiftungen sind. Im Mittelpunkt steht die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), deren Förderfähigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz geprüft wird.
Laut Bundestagsmeldung hat das Bundesinnenministerium im Dezember 2025 und im April 2026 Abfragen zur DES beim Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst. Die jeweiligen Berichte liegen dem Ministerium demnach vor und sollen, wie bei allen politischen Stiftungen, in einer Gesamtschau in das Prüfungsergebnis einfließen.
Aus der Drucksache geht hervor, dass eine Akte zur Prüfung der Förderfähigkeit der DES seit dem 3. Juli 2024 besteht. Das Bundesinnenministerium verweist zudem darauf, dass mit der Prüfung aller politischen Stiftungen im Zuge der im September 2025 eingerichteten Projektgruppe Stiftungsfinanzierung begonnen worden sei.
Das Bundesverwaltungsamt forderte nach Angaben der Bundesregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2025 Informationen bei der DES an. Frist war der 9. Januar 2026, die Antwort der Stiftung ging laut Regierung am 2. Januar 2026 beim Bundesverwaltungsamt ein.
Interessant ist auch der Blick auf die übrigen parteinahen Stiftungen: Für das Haushaltsjahr 2026 nennt die Bundesregierung Bescheide vom 18. Mai 2026 für mehrere etablierte Stiftungen. Beim auf die DES entfallenden Anteil bleibt die Auszahlung dagegen bis zur abschließenden Bescheidung ausgesetzt. Sollte die Förderfähigkeit verneint werden, sollen die Mittel in den Gesamthaushalt des Bundes zurückfließen.
Quelle: hib-Meldung des Deutschen Bundestages vom 24. Juli 2026 und Bundestagsdrucksache 21/7229.


