Datenschutz-Terror: Klingelschilder sollen weg

Mit der sogenannten DSGVO ist den EU-Bürokraten vielleicht einer der größten Terroranschläge auf den gesunden Menschenverstand gelungen. Nicht nur der digitale Raum ist betroffen, auch der ganz normale Alltag. In Wien sollen 220.000 Namen auf Klingelschildern entfernt werden, weil sich ein Mieter einer Wohnungsbaugesellschaft  beschwert hat, berichtete kürzlich der Standard.

Auch in Deutschland droht nun ein Klingelschildchaos. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ will seinen 900 000 Mitgliedern nun empfehlen, die Namen bei vermieteten Wohnungen zu entfernen. „Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen“, sagt Kai Warnecke, Präsident des Verbands, zu BILD. Es drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro.

Mieter dürfen aber weiterhin selbst ein Namensschild anbringen, damit Post und Pakete zugestellt werden und Besucher die richtige Klingel finden können. Was aber bedeutet die neue Regelung für Zusteller, wenn Mieter auf das Recht auf Privatsphäre bestehen? Müssen dann Briefe neben Postleitzahl, Straße und Hausnummer künftig mit einer “Wohnungsnummer” beschriftet werden? Würde das in Verbindung mit den Namen des Adressaten wieder gegen die DSGVO verstoßen? Dürfen Nachbarn dann überhaupt noch mit Oma Käthe über die alte Frau Schmidt von gegenüber tratschen? Es könnte ja jemand vorbeikommen und zufällig die dazugehörige Hausnummer aufschnappen …

Fragen über Fragen, mit denen sich bald die Brüsseler Trunkenbolde und Hoheiten über den angemessenen Grad der Bananenkrümmung beschäftigen dürfen.

UPDATE:

Kieler Datenschützerin rät Vermietern zu schriftlicher Information über Klingelschilder

Die Vize-Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Barbara Körffer, leitet aus der Datenschutzgrundverordnung keine unmittelbare Verpflichtung für Vermieter ab, Klingelschilder ihrer Mieter abzumontieren. Trotzdem empfiehlt Körffer den Vermietern im Norden, vorsorglich mit ihren Mietern in Kontakt zu treten. “Zur Wahrung von Datenschutzinteressen sollten Vermieter ihre Mieter schriftlich über die Gestaltung der Klingelschilder informieren”, sagte Körffer den “Kieler Nachrichten”. Sollten dann in “begründeten Einzelfällen” Widersprüche erfolgen, müssten die Vermieter nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch entsprechende Änderungen vornehmen, sagte die stellvertretende Datenschutzbeauftrage des Landes.



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