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CSU-Söder, wie er leibt und lebt: Hausdurchsuchung wegen Habeck-Lappalie

Die USA und Briten glaubten nach 1945, Deutschland durch die Ermächtigung von Politikern zur allgemeinen Strafverfolgung stabil halten zu müssen. Das war die teilweise Abschaffung des Rechtsstaatsprinzips, das sie für ihre eigenen Länder nicht anrührten. Die fatale Folge war die gesetzliche Regelung, dass deutsche Bundes- und Länderregierungen sich selbst sowie alle ihre Interessenten und Amigos von staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen freistellen und gleichzeitig die Opposition und andere Leute unter windigsten Verdachtsmomenten verfolgen und einschüchtern lassen können. Man nennt das „Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften“. Mit dieser Rechtsstaatswidrigkeit hat sich die Politik glänzend arrangiert und noch nie ist ein führender Politiker in Deutschland angeklagt oder gar verurteilt worden. Auch nicht, nachdem zugegebenermaßen Millionenbeträge durch Kanzler und Parteispitzenleute verschoben worden waren. Zum Vergleich: In Frankreich wurde ein Premierminister wegen Fehlbeschäftigung seiner Frau nicht nur angeklagt, sondern sogar zu Knast verurteilt. In Italien haben Ministerpräsidenten mehrfach eingesessen. In Deutschland, wie gesagt, ist das undenkbar.

Söder und sein Minister sind berechtigt, bei jedermann eine Hausdurchsuchung unter windigen Verdachtsmomenten zu veranlassen und eigene Amigos zu verschonen

Der neueste Fall von staatsanwaltschaftlicher Verfolgung kommt – wieder einmal – aus Bayern. Jemand soll auf Twitter eine Bildmontage geteilt haben, die den hochherrschaftlichen Herrn Minister, Kindermärchenerfinder und Doctor Philospophiae, Robert M. Habeck, als „Schwachkopf“ titulierte (hier). Die Hausdurchsuchung morgens gegen sechs Uhr kann, sofern die Schilderung stimmt, nur als grundgesetzwidriger Eingriff aufgefasst werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht als Rechtsgut über dem Begriff eines „Schwachkopfes“, der allgemein als Stadionsprache in Gebrauch und zwar nicht schön ist, aber die Freilegung der Intimsphäre Unbeteiligter durch polizeiliche Durchsucher, die in manchem rechtswidrigen Fall sogar bis auf die Toilette begleitet haben, verbietet. 

Hier kann nur Einschüchterung und Stilllegung von Kritikern in Bayern als Motiv gehandelt werden. Der Rückgriff auf Söder als Veranlasser ist schlüssig, weil er und sein Minister als Generalorder an die Staatsanwaltschaften diese Form von „Niedrigschwelligkeit“ etabliert haben können, in jedem Falle aber seit Jahren in der Lage sind, sie abzustellen und rechtsstaatlichen Verhältnissen den Vorrang zu geben.

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