Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact-Magazins von Nancy Faeser aufgehoben. In Kürze, so Jürgen Elsässer, werde das Team seine Arbeit wieder aufnehmen. „Jetzt ist wohl ein Rücktritt fällig“, sagt Moderator Paul Klemm. „Nancy muss weg!“ Jawoll, dem ist nichts hinzu zu fügen.
Kommentare
13 Antworten zu „Compact zwingt Faeser in die Knie“
Ein Sieg der Demokratie. Gratuliere! 🥂🍾
also doch… man darf , ja man muss sie erschlagen… hau rein… weg mit den volksschädlingen §20 grundgesetz abs. 4 – lesen und handeln… sofort.. erschlagt die verbrecher die das land zerstören wollen und schon tun… dies ist ein muss laut grundgesetz… lies mal was da steht…
Ja ist das GEIL !!! Es gibt noch Richter in diesem Land, die sich strikt an das Gesetz halten, ohne Ansehen der Person…
Wer hätte DAS gedacht ?
Die Linksextremistin in Straßenköterblond kann jetzt ihre Demission einreichen.
Die Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe werden dann wohl zur Pfändung von Näntzis Konten und Pensionsansprüche führen ?!
Sie kann sich schon mal eine Nummer beim Sozialamt ziehen…hihi
Die strafrechtliche Dimension der ungeheuerlichen Näntzi-Schweinerei ist dann noch gesondert aufzuarbeiten…
Vielleicht rollt sogar die BLAUE WELLE jetzt zu einem TSUNAMI auf ?;-)
Bissken Zeit ist ja noch bis zum „Demokratie“-Ritual…
respekt herr richter… ihr zukunft ist jedenfalls gesichert… afd und alle sword ok…
Das ist auch für Opposition 24 ein Sieg, denn früher oder später träfe es diese Plattform auch. Deplatforming und Cancel Culture auf nimmer Wiedersehen.
Richtig! Man hat es immer wieder versucht, z.B. 2018 in einer konzertierten Aktion https://opposition24.com/politik/geschaeftsschaedigend-holvi-bank-kuendigt-fristlos-die-konten-von-freiepressenet-und-jouwatch/ – dann gab es auch noch einen langwierigen Namensstreit, weil O24 auf freie presse umgeswitched war und so weiter. Über einige Verfahren haben wir gar nicht berichtet – aus taktischen Gründen – und die meisten davon wurden gewonnen. Dennoch schwebt immer die nächste Klage oder ein 25-50.000 Euro Bußgeld wegen ein paar vermeintlich falscher Links wie ein Damoklesschwert über dem Kopfe. Nun gut, in anderen Kulturen ist der Kopf dann auch tatsächlich gefährdet, ganz so weit sind wir noch nicht
„Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sofortvollzug des Verbots des Compact-Magazins teilweise ausgesetzt. Dem Antrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen, habe man “mit bestimmten Maßgaben” stattgegeben, teilten die Leipziger Richter am Mittwoch mit.
Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung hätten sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin als offen erwiesen, hieß es zur Begründung. Demnach bestünden keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin. Alles spreche auch dafür, dass die Verbotsverfügung “formell rechtmäßig” sei, so das Gericht. Ob die Vereinigung aber den Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfülle, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Das Gericht räumte ein, dass einzelne Ausführungen in den von Compact verbreiteten Print- und Online-Publikationen Anhaltspunkte insbesondere für eine “Verletzung der Menschenwürde” erkennen ließen und auch Überwiegendes darauf hindeute, dass die Antragstellerin der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine “kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen” einnehme.
Zweifel bestünden jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des “Compact-Magazins für Souveränität” die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Denn als mögliche mildere Mittel seien presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.
Bei der Abwägung im Eilverfahren überwiege das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung, so das Bundesverwaltungsgericht weiter. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit des Magazins ausmache, komme dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung der Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit ein “besonderes Gewicht” zu.
Dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, könne in ausreichendem Maße durch mehrere Maßgaben Rechnung getragen werden, hieß es weiter. Diese dienten vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren (BVerwG 6 VR 1.24). (Quelle: dts)“
Es gibt allerdings auch einige bedenkliche ZWISCHENTÖNE seitens der Robenträger…
Mich würde interessieren, was genau denn gegen die Menschenwürde verstoßen soll ?
Warum werden diesselben Maßstäbe nicht an die „Qualitätsmedien“ angelegt ?
Wäre dem so, dann hätten auch diese längst verboten werden MÜSSEN.
Ergo: Zweierlei „Recht“ im Bunten Reich.
kommt noch… im moment reicht hier ein taschenmesser für das dünnhäutige volk…. steht im kriminalreport mit tausende messereinsätzen von merkel und faesergästen…
4 Wochen war es ZWANGSKRANK; jetzt ist COMPACT wieder da: Näntzi sei Undank!
Lieber Nero,
die Kuh ist noch NICHT vom Eis. Das Gericht gab der Linksextremistin und ihren Lakaien durchaus einige „Tipps“, wie das eigentliche ZIEL, nämlich Compact für alle Ewigkeiten zu eliminieren, erreicht werden könne…
Die Gerichtsargumentation ist ziemlich „undurchsichtig“ und bestätigt einige „Verbotsgründe“ zumindest dem Grunde nach, behilft sich letztlich jedoch nur mit dem Verweis auf die fehlende Verhältnismäßigkeit, um den „rettenden Ausgang“ gerade noch zu finden…aus der „argumentativen Drehtür“…
Man darf und SOLLTE gespannt bleiben, auf das, was am ENDE da noch rauskommt, an „Geistesblitzen“.
Ideologisch abgeklärte Leute wie Nancy handeln stets aus Vorsatz und ohne jedes schlechte Gewissen, weil sie glauben dass ihre Position sie dazu legitimieren würde, geltendes Recht beliebig auslegen zu können, um eine wokomoralisch gute und richtige Sache zu forcieren.
Demnach wird die Überzeugungstäterin Nancy vermutlich keinerlei Schuldbewusstsein aufweisen und auch nicht zurücktreten, sondern sie wird sich vielmehr darin bestärkt sehen, ihr verinnerlichtes ideologisches Feindbild noch tückischer und hinterhältiger zu bekämpfen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihr eigenmächtiges Schurkenstück gegen COMPACT cancelte.
Mit einem „Rücktritt“ ohne Verlust aller Pensionsansprüche, ohne Schadensersatzpflicht und natürlich auch ohne jede strafrechtliche Verantwortlichkeit ausnahmslos aller beteiligten Mittäter einschließlich der involvierten Presseorgane, Parteien und NGOs ist doch das geschehene BRD-Unrecht nicht gesühnt (selbst wenn sie alle tatsächlich auf die Knie gingen wie seinerzeit die weißen Polizisten vor den BLM-Gangstern). Sie hatten eben einen Fehlversuch mit einkalkuliertem Scheitern – na und, versuchen sie’s eben noch mal. Und was für eine Figur nach dem „Rücktritt“ in das Amt „nachrückt“, kann man sich schon denken, wenn man an das „Abtreten“ Merkels denkt. – Wenn früher in der DDR jemandem nach vielem Hin und Her endlich die Ausreise in den Westen gestattet wurde, dann hat ja auch niemand vom „Sieg der sozialistischen Demokratie“ gesprochen. Man konnte mit dem Erreichten zwar erst mal halbwegs zufrieden sein, aber der unmenschliche Charakter des Systems blieb doch unverändert erhalten!
Danke für die paar Residuen der Rechtsstaatlichkeit.