Bußgeld-Terror: Auch E-Autos dürfen ohne Plakette nicht in die Umweltzone

In Deutschland hat das Aussortieren und Markieren auf Behördenweisung eine lange Tradition. Kaum jemand stellt die Mülltrennung infrage oder die an dunkelste Zeiten erinnernden Umweltplaketten für Autos. In den sogenannten Umweltzonen darf man nicht mit Fahrzeugen einfahren, die Rot oder Gelb markiert sind. Einzig erlaubte Farbe ist selbstredend Grün – was sonst. Als Grün und damit über jeden Zweifel erhaben gelten auch E-Autos, weil sie abgasfrei unterwegs sind. Gut zu erkennen sind diese Fahrzeuge an dem E im Kennzeichen. Damit wäre der Fall eigentlich klar. Eigentlich!

Es klingt wie eine billige Provinzposse aus längst vergangenen Zeiten, wie etwa dem Hauptmann von Köpenick, spielte sich aber in der bayrischen Hauptstadt der Gegenwart ab. Gut, München ist nicht der Nabel der Welt, aber die Heimat von Räuber Hotzenplotz und dem nicht ganz so schlauen Wachtmeister Dinkelmoser. Vielleicht liegt hier die Erklärung für die Schikane, die eine BMW-Fahrerin erleben musste. Weil sie naheliegend gar nicht auf die Idee gekommen war, sich eine grüne Plakette für ihren elektrisch betriebenen PKW zu besorgen, erhielt sie wegen unerlaubten Aufenthalts in der Umweltzone ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren.

Das Bayrische Polizeiverwaltungsamt begründete das Bußgeld im Schreiben damit, dass die E-Kennzeichnung bei E-Autos „die Feinstaubplakette nicht ersetzen, da auch Hy­bridfahrzeuge, die neben einem Elektroantrieb auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, zwar mit einem E-Kennzeichen versehen sein können, in der Umweltzone aber mit Benzin- oder Dieselantrieb bewegt werden können.“

Quelle: Efahrer.chip.de

Die Stadt München distanziert sich von dieser Praxis, solche Verstöße würde man nicht streng auslegen, wenn das E im Kennzeichen erkennbar wäre, heißt es weiter bei efahrer.com. Schon zwei Jahre bemüht sich der Amtsschimmel angeblich um eine Lösung. Täglich kostet dieses überflüssige Aktenwälzen, Begutachten, Stellung nehmen, Anhören, Einreichen und Vertagen einer Entscheidung wertvolles Steuergeld. Das wiederum kann man mit Bußgeldeinnahmen zum Teil kompensieren. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann grübeln sie auch heute noch…

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