Bundestag verhängt Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch

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Die Wahrheit kostet 1000 Euro. Pro Stück! Wegen Bemerkungen über die Abgeordnete Tessa Ganserer muss die stellvertretende -Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen, schreibt die WELT mit dem vorgeschalteten Begriff „Transfeindlichkeit!“ Denn bei der Abgeordneten handelt es sich um einen biologischen Mann, Vorname Markus.

Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sanktionierte von Storch wegen „herabwürdigender und respektloser“ Zwischenrufe über Ganser, heißt es weiter aus dem Irrenhaus Berlin.


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Kommentare

8 Antworten zu „Bundestag verhängt Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch“

  1. Avatar von Vox
    Vox

    Hoffentlich ist diese vom Hybris-Syndrom besonders befallene Küchenhilfe bald weg.
    Vom Hybris-Syndrom sind allerdings so ziemlich alle Altparteiler betroffen. Borniert, sich maßlos selbstüberschätzend und hocharrogant.

  2. Avatar von Nero Redivivus
    Nero Redivivus

    „Die Erde ist eine gelesene Scheibe.“
    Wer diesem neronischen Diktum widerspricht, muss dem Nero 100.000 Euro-Cent Schadensersatz leisten.

    1. Avatar von Rumpelstilzchen
      Rumpelstilzchen

      Lieber Nero,

      da kann man nur hoffen, dass sich diese GELESENE SCHEIBE bald dermaßen schnell dreht, dass alle ekelhaften und abartigen RASSISTINNENm wie die Küchenhilfe Göring, IM HOHEN BOGEN von ihr in den Orbit geschleudert werden, und zwar AUF NIMMERWIEDERSEHEN.

  3. Avatar von lucki47
    lucki47

    Die Chefirre KGE sanktioniert freihändig die unaussprechliche Wahrheit.

  4. Avatar von Jonathan M.
    Jonathan M.

    Was könnte man nun tun, um die Wahrheit wieder auf beide Beine zu stellen? Schließlich soll es doch wieder gerecht zugehen, so das auch die Frau Beatrix von Storch einsieht, dass sie zurecht 1000 € Ordnungsgeld zahlt.
    Der einzige Ausweg besteht nun nur noch darin, dass im Bundestag per Änderung des Grundgesetzes folgendes festgelegt werde:
    Alle Personen (nach Geburtsurkunde) weiblichen Geschlechts, die auch deutscher Staatsbürgerschaft sind, sind nach den Regelungen entsprechend eines Bundesgetzes sofort ab Aushändigung/Empfang des Personalausweises der BRD in jeder Amtshandlung als Person männlichen Geschlechts zu betrachten. Das gilt umgekehrt auch für alle Personen (nach Geburtsurkunde) männlichen Geschlechts mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ein Widerspruch dagegen ist nicht zulässig und strafbewehrt verboten.
    So! Und dann ist die Welt wieder im Gleichgewicht, weil das Gesetz auf diese Weise der Wahrheit gerecht geworden ist.
    Das wird Frau Beatrix von Storch schließlich auch einsehen und Frieden geben.

    1. Avatar von Jonathan M.
      Jonathan M.

      Ach, ich vergaß hinzu zu fügen, dass dieser Beitrag eine Satire ist, zu der Tatsache,
      dass das Grundgetzt der BRD nach Herzenslust und Laune hin und her gebogen werden darf.

  5. Avatar von Rumpelstilzchen
    Rumpelstilzchen

    Man könnte auch sagen: Ein Rindvieh darf nicht mehr „blöder Hornochse“, sondern nur noch „dumme Kuh“ genannt werden.

    Wenn da mal die Milch im Euter nicht sauer wird…

  6. Avatar von Lansab
    Lansab

    Analog zu „Das Leben des Brian“: „Blasphemie! Sie hat Markus gesagt!“ Wird Zeit, dass jemand in den Bundestag einzieht, der sich für Napoleon hält. Wer ihn dann nicht mit „kaiserliche Hoheit“ anredet, wird wg. „Majestätsbeleidigung“ sanktioniert… Galoppierender Irrsinn, den wir auch noch finanzieren. Wer wählt so was?

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