Die AfD Brandenburg fordert, dass Abschiebungen in Zukunft von privaten Unternehmen durchgeführt werden, um die Anzahl der Rückführungen zu erhöhen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat bestätigt, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Private Akteure spielen bereits eine Rolle bei Abschiebungen, zum Beispiel im Luftverkehr und in Abschiebehaftanstalten. Das Gutachten betont jedoch, dass die Verfassung der Privatisierung Grenzen setzt, insbesondere Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes, der besagt, dass hoheitliche Aufgaben in der Regel von Beamten wahrzunehmen sind.
Lena Kotré, die rechtspolitische Sprecherin der AfD, sagte: „Das Konzept einer privaten Abschiebeindustrie, das ich vor wenigen Wochen öffentlich vorgestellt habe und das bei Markus Lanz bundesweit bekannt gemacht wurde, ist nun auch höchst offiziell vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als verfassungsgemäß eingestuft worden. Abschiebungen können günstiger, zuverlässiger, unbürokratischer und effizienter durchgeführt werden. Das Argument, man könne nicht alle Menschen zurückschicken, weil die Kapazitäten nicht ausreichten, zählt nicht mehr. Unsere Sicherheit ist nicht verhandelbar. Ab jetzt sollte es für abgelehnte Asylbewerben heißen: Gang- oder Fensterplatz?“
Die AfD schlägt vor, diese Aufgaben per Ausschreibung an spezialisierte Unternehmen zu vergeben, die unter anderem Flüge organisieren, Ersatzpapiere beschaffen und Verhandlungen mit den Herkunftsländern führen sollen.
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8 Antworten zu „Bundestag: Gutachten bestätigt AfD-Forderung nach privaten Abschiebungen als verfassungsmäßig“
Zitat: „Die AfD schlägt vor, diese Aufgaben per Ausschreibung an spezialisierte Unternehmen zu vergeben, die unter anderem Flüge organisieren, Ersatzpapiere beschaffen und Verhandlungen mit den Herkunftsländern führen sollen.“
Wenn eine ASYL-INDUSTRIE – angeblich – rechtskonform sein soll, dann muss auch eine ASYL-BEENDIGUNGSINDUSTRIE rechtskonform sein.
Bekanntlich hat eine Medaille immer zwei Seiten.
In Anlehnung an Goethe ist demnach festzustellen:
Im Abschieben seid frisch und munter, und wenn ihr nicht abschiebt, DANN LEGT WAS UNTER.
Ach was,alles eine Frage von Sicherheit und vor allem eine Frage und darauf poche ich des Gewissens… Feinen Tag
Weihen sie uns doch mal ein, in ihr „pochendes Gewissen“. Dürfte spannend werden…
Ich wäre ein guter Richter,immer fürs Volk mit reinem Gewissen…. von Richters Gnaden….
Im übrigen: Wenn Abschiebungen SINN MACHEN sollen, dann MUSS man auch die DREHTÜREN an der „imaginären“ Grenze der BRDigung ZUMAUERN, sozusagen.
Bekanntlich steht einer großer Teil der „Abgeschobenen“, selbst derjenigen mit einer – lachhaften – „Wiedereinreisesperre“, in aller Regel spätestens 3 Wochen nach „erfolgter und obszön teurer Abschiebung“ beim Asylamt wieder auf der Matte, zwecks weiterer Durchfütterung bis zum jüngsten Tag.
Trump will MILITÄR für Massenabschiebungen von ILLEGALEN einsetzen
https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/trump-will-militaer-fuer-massenabschiebungen-einsetzen-673b82762a35c34e8bdd113b
Hoffentlich kriegt NÄNTZI das mit…;-)
Kostenträger müssen diejenigen Parteien, NGOs, „Seenotrettungs“-Dienste sowie deren Spender und Unterstützer, Presseorgane sowie deren Bezieher, „Flüchtlingsbürgen“ und sonstige Privatpersonen sein, die diese Leute hereingeholt oder Propaganda für das Hereinholen gemacht haben. Hierfür sollte zusätzlich zur Abschiebe-Industrie eine entsprechende Schadensersatzklage-Industrie aufgebaut werden.
Die Airlines, die Dummschland meiden mittlerweile, könnten hier Geschäft machen.