Bundestag: Gutachten bestätigt AfD-Forderung nach privaten Abschiebungen als verfassungsmäßig

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Die AfD Brandenburg fordert, dass Abschiebungen in Zukunft von privaten Unternehmen durchgeführt werden, um die Anzahl der Rückführungen zu erhöhen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat bestätigt, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Private Akteure spielen bereits eine Rolle bei Abschiebungen, zum Beispiel im Luftverkehr und in Abschiebehaftanstalten. Das Gutachten betont jedoch, dass die Verfassung der Privatisierung Grenzen setzt, insbesondere Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes, der besagt, dass hoheitliche Aufgaben in der Regel von Beamten wahrzunehmen sind.

Lena Kotré, die rechtspolitische Sprecherin der AfD, sagte: „Das Konzept einer privaten Abschiebeindustrie, das ich vor wenigen Wochen öffentlich vorgestellt habe und das bei Markus Lanz bundesweit bekannt gemacht wurde, ist nun auch höchst offiziell vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als verfassungsgemäß eingestuft worden. Abschiebungen können günstiger, zuverlässiger, unbürokratischer und effizienter durchgeführt werden. Das Argument, man könne nicht alle Menschen zurückschicken, weil die Kapazitäten nicht ausreichten, zählt nicht mehr. Unsere Sicherheit ist nicht verhandelbar. Ab jetzt sollte es für abgelehnte Asylbewerben heißen: Gang- oder Fensterplatz?“ 

Die AfD schlägt vor, diese Aufgaben per Ausschreibung an spezialisierte Unternehmen zu vergeben, die unter anderem Flüge organisieren, Ersatzpapiere beschaffen und Verhandlungen mit den Herkunftsländern führen sollen.

Quellen:


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