Bundesregierung täuscht Steuerzahler über den ESM

Euro - Foto via pixabay
Euro – Foto via pixabay

In einer Antwort (19/5209) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4765) erklärt die Bundesregierung dass die bestehenden Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Beschlussfassung über Auszahlungen gewahrt bleiben. Die Fraktion wollte wissen, ob die Regierung einer Änderung zustimmen würde, die eine Auszahlungsentscheidung allein durch den Geschäftsführenden Direktor vorsieht.

Die Regierung setzte sich dafür ein, dass weiterhin ein Beschluss durch den ESM-Gouverneursrat beziehungsweise durch das ESM-Direktorium für eine Auszahlungsentscheidung erforderlich sei und die nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Rechte des Deutschen Bundestages, gewahrt blieben. Die Diskussion auf europäischer Ebene sei aber noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag werde laufend über die Diskussion unterrichtet, versichert die Regierung.

Schon der ESM galt als umstritten, doch Verfassungsrichter Voßkuhle winkte den Stabilitätspakt letztlich mit kleineren Einschränkungen durch. Mehrere Beschwerden, u.a. von CSU-Urgestein Peter Gauweiler wurden abgewiesen. Gauweiler gab daraufhin seinen Rückzug aus der Politik bekannt. Ganz gleich mit welchen Begründungen nun die Bundesregierung Bedenken beiseite wischt, der ESM hebelt faktisch die Haushaltshoheit und damit die Souveränität der Parlamente zugunsten einer privatwirtschaftlichen Institution aus. Bis heute haben viele Bürger und ehrliche Steuerzahler nicht die Tragweite dieser Entscheidung verstanden.



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden: