Bundesregierung stellt sich weiter hinter den UN-Migrationspakt: “Unterzeichnung nicht vorgesehen”

Der grenzüberschreitende Charakter von Migration mache internationale Zusammenarbeit erforderlich, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5394) auf eine Kleine Anfrage (19/4973) der AfD-Fraktion.

Dann folgt die übliche Argumentation, der Pakt sei nicht verbindlich, wie der Kurznachrichtendienst des Bundestags fabuliert:

Der Migrationspakt der Vereinten Nationen stelle einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der in 23 Zielen wichtige Handlungsfelder benenne und Maßnahmen zu einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration vorschlage. Die Annahme des Dokuments soll “in einem für die Arbeit der Vereinten Nationen üblichen Rahmen (Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marokko; Resolution der VN-Generalversammlung)” erfolgen. Eine Unterzeichnung sei dabei nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Pakt als ein Leitprinzip “das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln” bekräftige.

Da fragt sich der aufgeweckte Bürger, für wie blöd die Bundesregierung ihre Untertanen hält.

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