Bundesregierung hält an umstrittenem Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei fest

Foto: palinchak / 123RF Lizenzfreie Bilder

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion bekräftigt die Bundesregierung, dass das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei “nach wie vor seine Berechtigung” habe und seine Aufkündigung “erhebliche Nachteile” hätte.

In der Antwort heißt es wörtlich: “Das Abkommen mit der Türkei ist seit 2003, als im Kontext von Vorschlägen der „Rürup-Kommission“ die Eltern-Mitversicherung publik wurde, Gegenstand
mehrerer parlamentarischer Anfragen und einer Petition, die jedoch nicht zur Annahme gelangte, gewesen.”

[…]

„In der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten
Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung
der Türkei. Die der dortigen Krankenversicherung hierdurch entstehenden
Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten.”

Kritiker des Sozialversicherunsgabkommens sehen darin eine Bevorzugung ausländischer Arbeitnehmer gegenüber Deutschen, die ihre Eltern nicht mit versichern können oder Auslandsdeutschen, die gar keine Leistungen erhalten würden.

http://opposition24.com/diskriminierung-keine-krankenversicherung-fuer-auslandsdeutsche-aber-millionen-fuer-tuerken/



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