Kristin Brinker (AfD) / Screenshot YT

Brinker: Untersuchungsausschuss ohne AfD ist rechtswidrig

Die AfD wirft dem Berliner Abgeordnetenhaus einen offenen Rechtsbruch vor. In der heutigen Sitzung wurden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Antisemitismusbekämpfung durch die Kulturverwaltung gewählt. Die von der AfD-Fraktion nominierten Abgeordneten Marc Vallendar sowie Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied erhielten dabei keine Mehrheit und wurden nicht in das Gremium gewählt.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Kristin Brinker, verweist auf § 3 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes, wonach jede Fraktion zwingend durch ein Mitglied in Untersuchungsausschüssen vertreten sein muss. Sollte sich der Ausschuss ohne Beteiligung der AfD konstituieren, sei er aus Sicht der Fraktion rechtswidrig zusammengesetzt. Alle dort gewonnenen Erkenntnisse wären demnach null und nichtig.

Brinker spricht von einem offenen Rechtsbruch durch die übrigen Fraktionen und wirft den selbsternannten Demokratieretttern der Altparteien vor, grundlegende parlamentarische Prinzipien zu missachten. Demokratische Minderheitenrechte würden gezielt ausgehebelt, obwohl sie ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats seien.

Die AfD kündigt an, gegen dieses Vorgehen juristisch vorzugehen. Wie bereits beim Neukölln-Untersuchungsausschuss will die Fraktion kurzfristig Klage beim Berliner Verfassungsgericht einreichen, um die ordnungsgemäße Besetzung des Untersuchungsausschusses durchzusetzen.

Kommentare

Eine Antwort zu „Brinker: Untersuchungsausschuss ohne AfD ist rechtswidrig“

  1. Avatar von Ralf.Michael
    Ralf.Michael

    Die werden immer Dreister ….. !

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