Bestechung: Strache zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Tief ist der über die Ibiza-Affäre gestrauchelte Ex-Vizekanzler gefallen. Vor Gericht wurde ihm aber ein ganz anderer Fall zum Verhängnis.

Die Krone berichtet: Der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Dem ehemaligen FPÖ-Obmann wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Auch sein Mitangeklagter, Walter Grubmüller, fasst ein Jahr bedingte Haft aus.

Es ging um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2000 und 10.000 Euro an die FPÖ. Damit habe der Klinikchef beeinflussen wollen, dass seine Privatklinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds aufgenommen werde, so das Gericht. Strache habe mit einem Initiativantrag, der letztlich scheiterte, seinem Freund die Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung ermöglichen wollen. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe vergebens. Bei einer weiteren Verurteilung droht Strache der Vollzug der Haftstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Foto: Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons



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