Berliner Verfassungsschutz stuft Landes-AfD als “Verdachtsfall” ein

Berliner Morgenpost: Der Berliner Verfassungsschutz hat den Berliner Landesverband der AfD als extremistischen sogenannten “Verdachtsfall” eingestuft. Das bestätigten mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum unabhängig voneinander der “Berliner Morgenpost”.

Der Verfassungsschutz kann die Berliner AfD somit auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation.

Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.

Die AfD gerät durch die von mehreren Quellen bestätigte Einstufung des Berliner Landesverbandes als “Verdachtsfall” weiter unter Druck. Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Bundespartei so eingestuft. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt.

Der Berliner Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2020 zunächst also sogenannten “Prüffall” kategorisiert. Bekannt wurde dies im Januar dieses Jahres, nachdem ein bisher nicht identifizierter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einen behördeninternen Entwurf für einen Zwischenbericht an die AfD durchgestochen hatte. Die Partei hatten das Papier danach an mehrere Medien lanciert.

Der Verfasser des Berichts hatte die in dem Prüfverfahren gesammelten Wortbeiträge von AfD-Mitgliedern in dem Entwurf zwar als “sarkastisch und teilweise grob verallgemeinernd” gewertet. Ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erkannte er “in der Gesamtschau” aber nicht.

Die Berliner Innenverwaltung hatte in der Folge auf “methodische Mängel” des Entwurfs verwiesen. Erkenntnisse seien nicht nach “geltenden Standards” bewertet, entscheidende Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt worden. In seiner endgültigen Bewertung des Prüfverfahrens sah der Berliner Verfassungsschutz die gesetzlichen Anforderungen für die Einstufung als extremistischen “Verdachtsfall” nun als erfüllt an.



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