Die Türkei möchte den „Döner Kebab“ von der EU als „garantiert traditionelle Spezialität“ anerkennen lassen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat dagegen Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt, da die türkischen Vorgaben nicht den deutschen Standards entsprechen und wirtschaftliche Auswirkungen befürchtet werden. Auch die Verwendung bestimmter Fleischsorten wie Kalb- und Putenfleisch wird in dem Antrag ausgeschlossen, was in Deutschland jedoch üblich ist.
„Bei Annahme des unveränderten Antrags aus der Türkei wäre ein Eingriff in den deutschen Markt mit spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten“, erklärte das Ministerium laut der Springerzeitung WELT. Döner, wie er in Deutschland hergestellt und verkauft wird, sei „nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch eine einträgliche Einnahmequelle“.
Was ist das denn wieder für eine unverschämte Geschichtsverdrehung? Erstens ist der hiesige Döner Kebab kein türkisches Nationalgericht, sondern wurde unseres Wissens von einem türkischen Gastronomen in Berlin erfunden. Und zweitens sind die erwähnten „Bürger unseres Landes“ wohl in der Mehrzahl eben dieses genau nicht.
Die EU-Kommission prüft nun den Fall, wobei sich Deutschland und die Türkei einigen müssten. Was dieser Regelwahnsinn den Steuerzahler kostet, ist nicht bekannt.



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3 Kommentare zu „Bekloppter Döner-Streit verbrennt sinnlos Steuergeld“