Aus der Bundestagsdrucksache 21/1176 ergibt sich ein alarmierendes Bild: Die Bundesregierung weigert sich, Details zu potenziellen Verbindungen der Grünen Jugend zu linksextremen Gruppen wie Ende Gelände oder Linksjugend Solid preiszugeben. Stattdessen: „Keine Erkenntnisse vorhanden.“ Dies wirft Fragen zur Unabhängigkeit der Extremismusbekämpfung auf, insbesondere da die AfD-Fraktion auf Vorfälle hinweist, die unzureichend aufgeklärt werden.
Die Anfrage beleuchtet Solidaritätsbekundungen gegenüber Straftätern wie Lina E. und fordert Klarheit zu Kooperationen. Die Regierung räumt ein, dass Verfassungstreue für Beamte essenziell ist, betont aber Einzelfallprüfungen – ein Spielraum, der Linke offenbar schützt. Während rechte Tendenzen gnadenlos verfolgt werden, bleiben linke Überschneidungen im Dunkeln.
Schon in der Vorbemerkung kritisiert die AfD den selektiven Umgang der Ampelregierung mit Extremismus: „Aus dem Umstand, dass der Alternative für Deutschland (AfD) eine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) systematisch und kandidatenunabhängig verweigert wird, ergibt sich ein besonders dringliches Fragerecht im Hinblick auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie auf die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufklärung extremismusrelevanter Sachverhalte.“
Dieser selektive Blick wirft (rhetorische) Fragen auf: Ist die „Verfassungstreuepflicht“ wirklich ein neutraler Maßstab – oder nur ein politisches Werkzeug, um unliebsame Ansichten aus dem Staatsdienst zu drängen? Solange der Prüfmaßstab je nach Gesinnungslage anders angelegt wird, wirkt die Beteuerung strikter Neutralität wenig glaubhaft.


