Auf einmal gilt das Grundgesetz: Verdi klagt weiter gegen Sonntagsöffnungen

Erinnern Sie sich noch daran, als die Gewerkschaft ihre Mitglieder zum Bespitzeln von Kollegen im Betrieb aufforderte und dazu einen umstrittenen Flyer im Internet veröffentlichte? Kaum eine Demonstration gegen Rechts, nicht selten unter Beteiligung gewaltbereiter Linksextremisten, bei denen regelmäßig Grundrechte mit Füßen getreten werden. Meist gehören die Gewerkschaften mit zu den “breiten Bündnissen”, die zu Blockaden und Einschränkung der Redefreiheit aufrufen.

Ausgerechnet wenn es um die für den Einzelhandel so wichtigen Ladenöffnungen am Sonntag geht, beruft sich ver.di auf das Grundgesetz oder gar – und jetzt festhalten – die Bibel. Zahlreiche Städte sind eingeknickt, ver.di verbat sich jedwede Kritik und wies Vorhaltungen zurück, die Klagen nützten vor allem Onlineversendern wie Amazon und würden Arbeitsplätze gefährden. Das Internet ist 24 Stunden am Tag geöffnet, in den Innenstädten jedoch bleiben die Türen geschlossen, wenn die zahlungskräftigsten Kunden – die Arbeitnehmer, deren Anliegen ver.di angeblich vertritt – mal richtig Zeit für einen ausgedehnten Einkaufsbummel hätten. Jetzt hat ver.di wieder zugeschlagen und nutzt einmal mehr dem größten Feind der analogen Einzelhändler: Amazon. Gerade dort sollen zudem nicht die besten Arbeitsbedingungen herrschen und erst recht nicht bei den Paketauslieferern, ohne die Amazon gar nicht denkbar wäre. Aber was kümmert es die Gewerkschaft? Dank zunehmender prekärer Arbeitsverhältnisse dürfte die Rekrutierung neuer Mitglieder gesichert sein.



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